Arbeitszimmer im Einfamilienhaus - Miteigentum - wie Kosten absetzen?

  • Guten Tag,


    wollte das erste mal mit WISO Steuer Web unsere gemeinsame Steuererklärung machen und habe direkt eine Frage zum Arbeitszimmer:


    Wir sind verheiratet, haben ein EFH gebaut, jeder zu 50% Eigentümer, zwei regelmäßige Einkommen als AN auf gemeinsamen Konto und auch alle Ausgaben gehen davon komplett ab.


    Ich arbeite als Arbeitnehmer komplett im Home-Office 5 Tage die Woche, 40h. Mein Arbeitgeber hat keinen Arbeitsplatz für mich zur Verfügung.


    Nun wollte ich alle Kosten beim Arbeitszimmer angeben und bin in der WISO-Steuer-Hilfe darauf gestoßen: https://www.steuer-web.de/hilf…est/az0001_ehegatten.html


    In der Maske wird auch am Anfang gefragt, ob beide Ehepartner Eigentümer sind und zu welchen Teilen, sowie wer das Arbeitszimmer zu welchen Teilen nutzt, sowie die Größe des Arbeitszimmers (bei uns 10%).


    Bei Angabe der Schuldzinsen und der Abschreibung des Hauses wird folgendermaßen in WISO Steuer Web gerechnet (nur als Beispiel):


    Anteil an den Schuldzinsen des selbstgenutzten Objekts (6.000,00 € x 50,00 % x 10,00 %) = 300,00 €


    Bei den weitere Ausgaben, die auf das gesamte Haus entfallen, habe ich in der Tabelle als Test eingegeben:

    Strom = 1.000,00€

    Grundsteuer = 500,00€


    Folgendes rechnet WISO Steuer hier aus:


    Anteil an den Kosten des selbstgenutzten Objekts (1.500,00 € x 10,00 %) = 150,00€


    Laut https://www.steuer-web.de/hilf…est/az0001_ehegatten.html ist die Grundsteuer doch aber eine grundstücksorientierte Aufwendung, genauso wie die Schuldzinsen.


    Korrekt wäre in diesem Beispiel:


    Anteil an den Kosten des selbstgenutzten Objekts (1.250,00 € x 10,00 %) = 125,00€ (1.000€ Strom + 500€ x 50% Grundsteuer).


    Also entweder erfasst WISO-Steuer Web hier nicht selbstständig was grundstücks- und nutzungsorientierte Aufwendungen sind oder ich muss selber bestimmte Kosten halbieren oder ich habe generell einen Denkfehler.


    Mittlerweile habe ich dazu auch drei Finanzämter angerufen und nachgefragt. Alle drei sagten mir, ich solle ALLE Kosten angeben und die würden dann auf das Arbeitszimmer angerechnet (10%). Niemand weiß etwas von irgendwelchen Eigentumsanteilen beim Arbeitszimmer, geschweige denn von grundstücks- und nutzungsorientierten Aufwendungen.


    Dann habe ich mal bei einer anderen Steuersoftware nachgesehen (mein Bruder nutzt ein Konkurrenzprodukt). Dort wird wiederum nur die Abschreibung des Hauses automatisch durch 50% geteilt. Schuldzinsen kann man hier komplett absetzen.


    Was soll ich nun machen? Ich bin verwirrt.

  • Danke, aber das beantwortet nicht meine Fragen, sondern bestätigt mir, dass die Software mittlerweile zwar Abschreibung und Schuldzinsen automatisch gemäß dem Eigentumsanteil berücksichtigt, nicht aber weitere grundstücksorientierte Aufwendungen wie z.B. Grundsteuer, Gebäudeversicherung usw.

  • Danke für den Artikel. Laut diesem kann ich also doch alles komplett abziehen und nicht nur anteilig dem Miteigentumsanteil.


    Ich glaub ich werde alles angeben, streichen kann das der Sachbearbeiter dann immer noch.