Naturalunterhalt

  • Moin Moin,


    Ich dachte bisher immer das ich das WISO-Steuersparbuch gut verstehe, bin aber diesmal auf ein Problem gestoßen, das mich an meine "geistigen" Grenzen brachte.

    Es geht um das WISO-Steuersparbuch 2020 und dort um den Punkt "Naturalunterhalt". Zunächst zu unserem Haushalt. Ich lebe mit der Mutter meiner Kinder (5 und 8) in einem gemeinsamen Haushalt. Das Kindergeld beziehe ich. Meine Frau befand sich 2020 noch in Elternzeit, hatte also kein eigenes Einkommen und erhält auch keine Sozialleistungen. Das bedeutet, das alles von mir "finanziert" wird.


    Nun wollte ich meine Steuererklärung abgeben und bekam folgendes Hinweis:


    "...führt einen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter eines nichtehelichen Kindes. In diesem Fall können Sie Unterhalt ansetzen. Es können für jeden Monat, in dem der gemeinsame Haushalt bestanden hat, 750€ eingetragen werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Kosten in dieser Höhe entstehen. Man nennt das auch Naturalunterhalt. Die Daten erfassen Sie im Bereich Unterhalt an bedürftige Personen.


    Wie gesagt, ich dachte ich habe bisher immer alles verstanden, nun stehe ich aber auf dem "Schlauch". Da ich für meine beiden Kinder ja Kindergeld erhalte, sind diese ja nicht unterhaltsberechtigt. Das habe ich verstanden. Aber wie verhält sich das jetzt mit meiner "Frau"? Kann ich da was absetzen?


    Irgendwie habe ich da eine Gedanken-Blockade. Im Internet habe ich folgendes gefunden: "Es können für jeden Monat, in dem der gemeinsame Haushalt bestanden hat, 750€ eingetragen werden. Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass Kosten in dieser Höhe entstehen. Man nennt das auch Naturalunterhalt. Die Daten erfassen Sie im Bereich Unterhalt an bedürftige Personen".


    Über eine helfende Antwort würde ich mich freuen!


    • Offizieller Beitrag

    Mutter meiner Kinder

    führt einen gemeinsamen Haushalt mit der Mutter eines nichtehelichen Kindes.

    Meine Frau

    Aber wie verhält sich das jetzt mit meiner "Frau"?

    Was denn jetzt? Unverheiratet und eheähnliche Gemeinschaft oder Frau und verheiratet? Entsprechend sind die Grundangaben zur veranlagten Person auszufüllen. Wenn verheiratet, hast Du vergessen das Heiratsdatum einzutragen. Wenn eheähnliche Gemeinschaft, erklärt Dir alles das Programm mittels seines Hinweises.