durchgeführte Reparaturarbeiten durch Mieter

  • Hallo,


    mein Mieter hat mit meinem Einverständnis den Fliesenboden im Bad komplett erneuert.


    Dabei fielen ca. 400 € Materialkosten (mit Belegen) sowie ca. 80 Arbeitsstunden an.


    Nachdem die Versicherung den Schaden (der durch eine undichte Silikonfuge entstand) nicht begleicht :cursing:,

    habe ich meinem Mieter die 400 € Material sowie 500 € für die Arbeitszeit aus meiner Tasche bezahlt.


    Kann ich diese 400 + 500 € als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung angeben ?


    VG

    Thomas