Hallo,
mein Mieter hat mit meinem Einverständnis den Fliesenboden im Bad komplett erneuert.
Dabei fielen ca. 400 € Materialkosten (mit Belegen) sowie ca. 80 Arbeitsstunden an.
Nachdem die Versicherung den Schaden (der durch eine undichte Silikonfuge entstand) nicht begleicht ,
habe ich meinem Mieter die 400 € Material sowie 500 € für die Arbeitszeit aus meiner Tasche bezahlt.
Kann ich diese 400 + 500 € als Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung angeben ?
VG
Thomas