Hallo Leute.
Ich möchte mich meine Frage mal in dieses Forum stellen, da ich die Buhl Data Software nutze:
Ich war Eigentümer einer Wohnung die von mir vermietet wurde, welche nun ende 2020 verkauft wurde.
Da die Betriebskostenabrechnung immer erst August September erstellt wurde habe ich durch den neuen Eigentümer die Abrechnung
im August 2021 erhalten und meinen Betrag zur Nachzahlung geleistet (Kostenteilung).
Wie aber trage ich diese Nachzahlung in der Einkommensteuer für 2021 ein, da ich ja nicht mehr Eigentümer bin und demnach keine "Anlage V"
erstellen kann.
Ich würde dies über Sonderausgaben bzw Außergewöhnliche Belastungen eintragen oder hat jemand eine Idee bzw. kann mir Quwerverweise geben.
Ich danke euch.