Betriebkostennachzahlung vermietete Wohnung nach deren Verkauf

  • Hallo Leute.

    Ich möchte mich meine Frage mal in dieses Forum stellen, da ich die Buhl Data Software nutze:


    Ich war Eigentümer einer Wohnung die von mir vermietet wurde, welche nun ende 2020 verkauft wurde.

    Da die Betriebskostenabrechnung immer erst August September erstellt wurde habe ich durch den neuen Eigentümer die Abrechnung

    im August 2021 erhalten und meinen Betrag zur Nachzahlung geleistet (Kostenteilung).


    Wie aber trage ich diese Nachzahlung in der Einkommensteuer für 2021 ein, da ich ja nicht mehr Eigentümer bin und demnach keine "Anlage V"

    erstellen kann.


    Ich würde dies über Sonderausgaben bzw Außergewöhnliche Belastungen eintragen oder hat jemand eine Idee bzw. kann mir Quwerverweise geben.


    Ich danke euch.

    • Offizieller Beitrag

    Wie aber trage ich diese Nachzahlung in der Einkommensteuer für 2021 ein, da ich ja nicht mehr Eigentümer bin und demnach keine "Anlage V"

    erstellen kann.

    Warum sollte das nicht gehen? Grundsätzlich kein Problem. Wenn überhaupt, dann wären das ggf. nachträgliche Werbungskosten. Was wurde dazu denn im Kaufvertrag der Wohnung mit dem Erwerber vereinbart? Ggf. ist das ja auch da berücksichtigt worden. Dazu werden doch üblicherweise Vereinbarungen getroffen. Deine Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage hat er doch sicherlich auch gerne übernommen.


    Ich würde dies über Sonderausgaben bzw Außergewöhnliche Belastungen eintragen oder hat jemand eine Idee bzw. kann mir Quwerverweise geben.

    Da hat das rein gar nichts zu suchen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Betriebkostennachzahlung“ zu „Betriebkostennachzahlung vermietete Wohnung nach deren Verkauf“ geändert.
  • Vielen Dank für die Antwort und Änderung des Titels.


    Das ich das irgendwie absetzen kann ist mir klar, ich habe ja über 10 Jahre meine Steuererklärung in Bezug auf die Vermietung selbst gemacht und viel dabei gelernt. Die Abrechnungsmodalitäten zur Wohnungsübergabe bzw. nach Kaufpreiszahlung wurden dazu auch festgelegt.


    Werde das nun in den Werbungskosten aufführen, war auch meine erste Intuition, und sehen was das Finanzamt daraus macht.


    Auf jeden Fall nochmals Danke. :thumbup: :)