Marktverkäufe verbuchen

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage, die dieses Jahr auf mich zukommen wird. Ich bin neu als Händler und mache es nebenberuflich. Bisher habe ich einen Online-Shop, aber ich werde dieses Jahr zum ersten Mal die Produkte auf dem Märkten verkaufen (im konkreten Mittelalter-Märkte).


    Jetzt habe ich mir gedacht, ich notiere mir den Bestand vor und nach dem Verkauf sowie den Inhalt der Kasse und verbuche das im EÜR und im Warenwirtschaftssystem eine eine Bestellung. Allerdings möchte ich auch per Terminal Kartenzahlungen anbieten. Hier bekomme ich ja Gutschriften einzelner Kunden auf mein Konto.


    Ich finde es allerdings aufwendig für jeden einzelnen Kunden vor Ort zu notieren, was er gekauft hat und nach der Veranstaltung für jeden einzelnen Verkauf eine Rechnung bzw. Buchung anzulegen.

    Wie wird sowas generell gehandhabt?

  • Ob neben- oder hauptberuflich ist völlig irrelevant.

    Für die Verkäufe auf den Märkten gibt es Vorschriften (wegen Bargeschäften ist die Kassenrichtlinie zu beachten). Frage deinen Steuerberater hierzu. Eine Einzelaufstellung ist bei Märkten nicht notwendig, aber einige andere Dinge sind zu beachten.

  • Vielen Dank.

    Ich habe gerade im Internet nach Kassenrichtlinien gesucht. Dies betrifft elektronische Kassensysteme. Ich werde auf einen Mittelaltermarkt keine elektronische Kasse einsetzten (habe ich auch noch nie gesehen). Allerdings werden Barzahlungen und Kartenzahlungen angeboten.


    Bei meiner Frage ging es aber um das Verbuchen im System. Da eine Einzelaufstellung nicht notwendig ist, ich aber (sagen wir mal 20) Buchungen auf dem Onlinekonto habe, wie werden dann die Buchungen zusammen gefasst?

  • Die Terminalzahlungen werden Deinem Bankkonto z.B. 1200 gutgeschrieben, für die Barzahlungen solltest/musst (auf Nachfrage) Du einen Beleg ausstellen.

    Buchungsatz für Terminalzahlung wenn der Betrag gutgeschrieben ist. 1200 S an 8400 Erlöse19% H

    Bareinnahmen 1360 an 8400 19% und beim Einzahlen auf das Bankkonto 1200 an 1360

  • Die Terminalzahlungen werden Deinem Bankkonto z.B. 1200 gutgeschrieben, für die Barzahlungen solltest/musst (auf Nachfrage) Du einen Beleg ausstellen.

    Buchungsatz für Terminalzahlung wenn der Betrag gutgeschrieben ist. 1200 S an 8400 Erlöse19% H

    Bareinnahmen 1360 an 8400 19% und beim Einzahlen auf das Bankkonto 1200 an 1360

    Erfolgt da jeder Verkauf einzeln? Also in diesen Fall müsste ich doch vor Ort jeden Verkauf einzeln dokumentieren.

    Natürlich sind elektronische Kassen modern und einfach zu handhaben, aber sie rechtfertigen den Aufwand nicht. Ich betreibe einen Online-Shop und fahre vielleicht 4x im Jahr auf Mittelalter-Märkte für 2 Tage. Ich werde vorerst meine Artikel im Lager anbieten vor einem Zelt, da gibt es selten Strom. Also werde ich eine offene Ladenkasse verwenden.

  • Also in diesen Fall müsste ich doch vor Ort jeden Verkauf einzeln dokumentieren.

    So ist es. Quittungsblock genügt. Es muss nicht einmal Name u. Anschrift festgehalten werden.

    5 Glas Quittengelee 15,20 erhalten reicht und macht nicht viel Arbeit

    Das ist aber nur die Grundlage, welche die weiteren Aufzeichnungen im Kassenbuch für Dritte nachvollziehbar und glaubhaft machen.

  • weitere Aufzeichnungen bedarf es nicht, weil keine Kassenführungspflicht nach § 238 folgende HGB besteht.

    Du solltest noch einmal den von mir oben verlinkten Beitrag lesen. Ganz so einfach ist das eben nicht. Und der Umfang dieser Umsätze steht zudem noch gar nicht fest, da erst jetzt damit begonnen wird:

    Bisher habe ich einen Online-Shop, ...

    .... aber ich werde dieses Jahr zum ersten Mal die Produkte auf dem Märkten verkaufen (im konkreten Mittelalter-Märkte).

    Und damit ist er m.E. zwingend im Kassenbuch. Du würdest ihn mit Deinem "Tipp" ins offene Messer rennen lassen, wo ihm jeder Steuerprüfer Probleme machen kann.


    Ich würde dringendst zur Inanspruchnahme einer eingehenden steuerlichen Beratung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe in diesem Zusammenhang in Anspruch zu nehmen, oder aber eben gleich ordnungsgemäße Kassenaufzeichnungen zu führen. Das FA ist da gerne in Sachen Kontrollkäufe und/oder Kassenstürzen unterwegs.

  • Du würdest ihn mit Deinem "Tipp" ins offene Messer rennen lassen

    er hat keine Kaufmannseigenschaft, ist als EÜ Rechner nicht Buchführungspflichtig, muss folglich auch kein Kassenbuch führen.

    Aber wie du richtig anmerkst, könnte er sich bei einem kostenpflichtigen Angehörigen der steuerberatenden Sparte erkundigen.

  • er hat keine Kaufmannseigenschaft, ist als EÜ Rechner nicht Buchführungspflichtig, muss folglich auch kein Kassenbuch führen.

    Das spielt bei Markthändlern keinerlei Rolle. Da gelten nun einmal besondere Regeln. Und es geht hier nicht direkt um Buchführungspflichten. Auch das UStG selber kennt Aufzeichnungspflichten, die entsprechend für Zwecke der Einkommensteuer zu beachten sind. Ich wäre an Deiner Stelle ganz vorsichtig bei Hinweisen dieser Art und selber nur allgemeiner Steuerkenntnisse. Du hast anscheinend noch nie erlebt, vor welchen Problemen Markthändler in steuerlichen Dingen beim FA stehen können.


    Ansonsten ist von meiner Seite alles gesagt und ich kann nur hoffen, dass sich @thuebner vor seinem ersten Verkaufsstand entsprechend einliest oder den Rat eines Profis einholt. Das FA ist ggf. schnell und gerne zu Zuschätzungen bereit.

  • Natürlich sind elektronische Kassen modern und einfach zu handhaben, aber sie rechtfertigen den Aufwand nicht. Ich betreibe einen Online-Shop und fahre vielleicht 4x im Jahr auf Mittelalter-Märkte für 2 Tage. Ich werde vorerst meine Artikel im Lager anbieten vor einem Zelt, da gibt es selten Strom. Also werde ich eine offene Ladenkasse verwenden.

    Falls Ihr es noch nicht bemerkt habt, das Thema ist durch und was zu beachten ist, kann man dem link entnehmen.

    Klar der Hinweis einem Steuerberater zu fragen ist immer richtiger als alle anderen Hinweise.

  • Es soll ja alles mit rechten Dingen zu gehen.

    Es ist doch von mir wirklich nur ein gut gemeinter Rat aus persönlicher Erfahrung. Ich habe schon viele Händler kommen und gehen sehen. Nicht wenige sind letztlich nur an Aufzeichnungsmängeln gescheitert, was eigentlich immer vermeidbar gewesen wäre.


    Natürlich werde ich mich vorher erst einmal einlesen bzw. ... .

    Vielleicht hilft das ja schon:
    Merkblatt Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung - Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten ab 01.01.2020 - Quelle Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern .pdf

  • Ja, das hilft erstmal.
    Also daraus geht hervor, dass ich eine offene Kasse führen kann, aber einen täglichen Kassenbericht führen muss. Also am Tagesende die Einnahmen zählen bzw. auch Privatentnahmen und -einlagen dokumentieren usw.

    Jetzt stellt sich mir immer die Frage erstelle ich in WISO EÜR & Kasse pro Tag eine Buchung für die Kasse und je eine Buchung pro Kartentransaktion?

  • Jetzt stellt sich mir immer die Frage erstelle ich in WISO EÜR & Kasse pro Tag eine Buchung für die Kasse und je eine Buchung pro Kartentransaktion?

    Da muss Dir einer der anderen Anwender helfen, da ich die Software nicht kenne und, zum Glück, auch nicht buchen muss.

  • Jetzt stellt sich mir immer die Frage erstelle ich in WISO EÜR & Kasse pro Tag eine Buchung

    ordnungsmäßige Kassenbericht nach Geschäftsschluss am Ende des Geschäftstages.

    alter Schwede :rolleyes: alter Schwede:rolleyes:

    jetzt mal malen nach Zahlen:

    Quittungen zusammenzählen, zusammen tackern, in einen Ordner abheften, ins Kassenbuch schreiben, Kohle zur Bank tragen... einzahlen = 1 Buchung

    Bankumsätze abrufen, zu jeder Buchung einen Buchungstext entsprechend dem Beleg den Du dem Kunden gegeben hast dazu schreiben, Belege abheften.