Eigenverbrauch PV Anlage korrekt verbuchen - nur die Steuer - keine Einnahme

  • Hallo zusammen,


    habe jetzt schon viel Zeit hier verbracht, um eine vernünftige Antwort auf meine Frage zu finden. Bin leider nicht fündig geworden. :(


    Ich habe eine PV Anlage und möchte in der EÜR den Eigenverbrauch meines Stroms korrekt verbuchen.


    Daten:

    PV Eigenverbauch: 2.604 kWh

    Fiktiv mit 0,20 Euro berechnet: 2.604 * 0,20 = 520,80 Euro netto

    520,80 * 0,19 = 98,95 Euro Steuer (alles mit 19%)


    Wenn ich es so erfasse ist es falsch, da ich nur die Steuer erfassen muss und nicht die Einnahme.



    Wie kann ich das machen? Die Entnahme darf nicht als Einnahme erscheinen...


    Hoffentlich kann mir jemand helfen. Danke vorab!

  • Meine Idee, die ich grad habe, wäre die obige Buchung wie folgt zurück zu nehmen, damit dann nur die Steuer erhalten bleibt:



    Dann bleibt aber auf dem 1880 die Steuer als Differenz stehen? Kann man das so machen?

  • Warum meinst du, die Einnahme nicht buchen zu müssen? Das ist eine typische "Waren-"entnahme für den privaten Gebrauch" und muss der Umsatz- und Einkommensteuer unterworfen werden. Du musst das Konto Entn. Waren mit USt wählen.

  • Didie: Woher kommt die Information , dass man den Eigenverbrauch nur mit der dem Wert der Einspeisevergütung berechnen kann?


    Mir ist nur bekannt, dass man pauscal 20ct ansetzen kann oder eben den Preis (netto) des Netzbetreibers bzw. Versorgers. siehe hierzu Photovoltaik-Anlage: Tipps für die Steuererklärung (buhl.de).


    In obigen Artikel wird unterschieden zwischen der Berechnung der Umsatzsteuer für dein Eigenbedarf und der Einkommensteuer.

    Für die Umsatzsteuer ist obiges anzuwenden (z.B. 20ct) und für die Einkommenssteuer kann man die Gestehungskosten ansetzen (errechnet aus Abschreibungkosten, Wartungkosten, sonstigen Betriebskosten pro erzeugter Kilowattstunde, z.B. 10ct.)


    Wie ist das zu buchen in WISO Steuer? Welche Konten muss man dafür verwenden?

    Meine Idee ist, dass man die Umsatzsteuer separat vom der Wertentnahme (ohne Umsatzsteuer) bucht.

  • Hallo,

    das ist nicht so einfach, weil es je nach dem Jahr der Installation der Anlage verschiedene Vorgaben gibt. Wenn das bekannt ist, kann man

    eine richtige Antwort geben. Ich rate dir mal auf der Seite vom Bayerischem Landesamt für Steuern das Pfd "Hilfe zu Photovoltaikanlagen herunter.

    Da ist alles gut erklärt. Wenn Du dann weißt zu welchem Fall du gehörst, dann kann man erst sagen, wie gebucht werden soll.

  • Meine Idee ist, dass man die Umsatzsteuer separat vom der Wertentnahme (ohne Umsatzsteuer) bucht.

    Diese Idee funktioniert nicht! Die Umsatzsteuer wird sowohl für Zwecke der Voranmeldungen als auch für Zwecke der jährlichen Erklärung aus der Nettobemessungsgrundlage errechnet und nicht aus deinen Konten entnommen. Du kannst auf den Umsatzsteuerkonten buchen wie du lustig bist, das hat keinerlei Effekt auf deine UStVA/UStE! Ohne Umsatz keine Ermittlung der Umsatzsteuer.

  • Die Grundlagen sind m.M. in Wiso, wenn man die vereinfachte Version bei der man die EÜR und USt im Est-Modul mit erledigen kann, etwas unübersichtlich dargestellt. In den Masken wird gemeinsam abgefragt und der Laie erkennt nicht welche Eingabe für USt oder EÜR genutzt wird.


    Diverse andere Seiten im Internet werfen auch einiges durcheinander.


    Wenn man keine KUR hat ist der Wert des Eigenbdedarf (ueWA) In der USt fiktiv zu ermitteln auf Basis der Bezugspreis den du für deinen Strom bei deinem Versorger zahlst incl. anteiliger berücksichtigt des Grundpreises. Damit soll der Staat vergleichbare Einnahmen aus der USt erhalten als ob du alles vom Versorger beziehst und damit auch mehr MWst als Endverbraucher bezahlst.


    Für die EÜR wurde oben schon auf ein Papier des Bayer. Landesamts für Steuer verwiesen. Darin gibt es 3 Methoden.


    Die "20ct" aber warum willst du mehr erklären als Wert der Sachentnahme wenn es anders günstiger geht? Die 20ct stammen noch aus Zeiten wo die Einspeisevergütung 40ct war. Da hat sich das FA auch mit niedrigen Werten begnügt.


    Wie Einspeisevergütung, das ist am einfachsten darzustellen, weil der Wert dann so ist als hätte man alles verkauft und das FA keinen Nachteil hat durch die Sachentnahme für private Zwecke.


    Die Herstellungskosten, das war längere Zeit etwas günstiger für den Steuerzahler als der Ansatz der Einspeisevergütung. Damit rutscht man häufiger unter die 410er Grenze wo man diesen Gewinn nicht versteuern braucht wenn keine weiteren Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit hat. Inzwischen ist die Einspeisevergütung bei unter 7ct angekommen und es ist kein Vorteil mehr mit Herstellunskosten zu argumetieren. Herstellungskosten ist auch das gebräuchliche Verfahren in anderen Unternehmen wenn eine Sachentnahme für privat erfolgt.


    Wenn man meine Zeilen verdaut hat und dann aufmerksam die WISO Hilfstexte liest ist vmtl. einiges klarer. ;)

  • Trotzdem handelt es sich ertragsteuerlich um Einnahmen! Ohne diese kann man auch umsatzsteuerlich keine Umsatzsteuer ausweisen (wie ich oben schon ausgeführt habe), denn die Einnahmen sind die Bemessungsgrundlage für die bei der Umsatzsteuer dann errechneten Umsatzsteuern. Es wird hier nichts vom Konto eingetragen, nur gerechnet Bemessungsgrundlage mal Steuersatz!