AfA Abschreibung Wohnung Bemessungsgrundlage.

  • Hallo,


    ich glaube explizite Steuerberatung ist ja verboten? Mir gehts aber eher um die Steuerberechnung.

    Und zwar haben wir eine Eigentumswohnung geerbt. Diese wurde bislang selbst bewohnt und wird ab jetzt vermietet.

    Die Wohnung wurde 1994 gekauft und ließe sich ja somit bis 2044 mit jährlich 2% Abschreiben.


    Jetzt muss man ja Wohnung und Grund trennen, da die Abschreibung nur auf die Wohnung angesetzt werden kann,

    Im notariellen Kaufvertrag wurde der Kaufpreis mit 427.300 DM angegeben, wovon auf Grund und Boden 140.000 DM fallen.

    Dazu kamen die Grunderwerbssteuer von ~ 8.900 DM. Die Notarkosten sind leider nichtmehr bekannt.


    Werden die Kaufnebenkosten (Grundstück) anteilsmäßig auf Wohnung und Grund aufgeteilt (1) oder nur auf die Wohnung aufgerechnet (2)?


    1) 140.000 DM / 427.300 DM = 32,76 Prozent

    Anteil Wohnung demnach 67,24%

    Anteil Grund demnach 32,76%


    Kaufpreis + Grunderwerbsteuer = 436.200 DM

    Macht für den Anteil der Wohnung 436.200 DM * 67,24% = 293.300 DM

    Ist das die Bemessungsgrundlage?


    Oder rechne ich:


    2) Kaufpreis + Nebenkosten - Preis Grund und Boden

    Also 427.300 DM + 8.900 DM - 140.000 DM = 296.200 DM


    Und dann hätte ich noch zwei weitere Fragen:


    a) Was sind denn übliche Notarkosten? Würde das Finanzamt auch eine Schätzung akzeptieren wenn dazu keine Unterlagen mehr bekannt sind?


    b) Ich habe irgendwo gelesen, dass Finanzämter oft auch die Aufteilung 80 : 20 zwischen Wohnung und Grund akzeptieren. Damit könnte ich deutlich mehr abschreiben wie mit der Aufteilung 67,24 : 32,76. Stimmt es denn, dass Finanzämter das akzeptieren?


    Vorab Danke für Ratschläge!

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Werden die Kaufnebenkosten (Grundstück) anteilsmäßig auf Wohnung und Grund aufgeteilt (1) oder nur auf die Wohnung aufgerechnet (2)?

    Das kommt doch immer darauf an, was wie erworben wurde. Und bei einer ETW ist das doch eindeutig und gar keine Frage. Das beantwortet übrigens auch jedes Steuerprogramm, gleich welchen Herstellers.


    a) Was sind denn übliche Notarkosten? Würde das Finanzamt auch eine Schätzung akzeptieren wenn dazu keine Unterlagen mehr bekannt sind?

    Geschätzt wird insoweit rein gar nichts.


    b) Ich habe irgendwo gelesen, dass Finanzämter oft auch die Aufteilung 80 : 20 zwischen Wohnung und Grund akzeptieren. Damit könnte ich deutlich mehr abschreiben wie mit der Aufteilung 67,24 : 32,76. Stimmt es denn, dass Finanzämter das akzeptieren?

    Da ist überhaupt kein Raum für, da ja offensichtlich, wie eigentlich üblich, im Kaufvertrag vereinbart:

    Im notariellen Kaufvertrag wurde der Kaufpreis mit 427.300 DM angegeben, wovon auf Grund und Boden 140.000 DM fallen.


    Und bitte künftig keine Sammelthreads dieser mehr einstellen, damit die erweiterte Forumssuche, welche Dir die Lösungen übrigens sicherlich auch gebracht hätte, auch künftig noch sinnvoll nutzbar bleibt. Den Thread habe ich daher geschlossen.