Anlagevermögen in EÜR einbuchen und als GWG abschreiben

  • Liebe Forenleser,


    ich habe ca. in der Mitte des Jahres (1.5.) ein Gewerbe als Kleinselbständiger angemeldet. Ich möchte einige Gegenstände (Fahrrad, Computer, ...) aus meinem Privatvermögen in das Anlagevermögen einbuchen und danach als GWG in diesem Jahr abschreiben.

    Wenn ich das mit WISO Steuer Sparbuch versuche, wird nur 2/3 des Wertes abgeschrieben. Möglicherweise weil das gewerbe nur 2/3 des Jahres Bestand?

    Wäre das (2/3-Abschreibung) steuerrechtlich korrekt? Oder ist auch eine 100%-Abschreibung als GWG im ersten Betriebsjahr möglich, wenn es ein Rumpfjahr ist?


    Oder mache ich einfach einen Bedienfehler?


    Danke und Grüße


    Der Forenfuchs

    • Offizieller Beitrag

    Du musst Dich schon entscheiden, ob Anlagevermögen (AfA, ggf. auch zeitanteilig) oder GWG.


    Ich möchte einige Gegenstände (Fahrrad, Computer, ...) aus meinem Privatvermögen in das Anlagevermögen einbuchen und danach als GWG in diesem Jahr abschreiben.

    Vor allem aber, wie hast Du die Einlagewerte ermittelt? Da gibt es nämlich Regeln und auf die schaut das FA. Du solltest Dir da vielleicht vorab den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe im Rahmen einer eingehenden Erstberatung einholen.

  • bei GWG wird nicht gezwölftet! Nur bei Anlagevermögen ohne GWG.

    Hier ist aber die Frage von miwe4 erst zu beantworten, bevor man die Güter als GWG einbucht.

    Wenn GWG, muss auch das Konto für GWG verwendet werden, nur dort kann man die "Sofortabschreibung" wählen. Sonst (wenn als Nutzungsdauer 1 Jahr angegeben wird) erfolgt die monatsgenaue Abgrenzung.

  • Herzlichen Dank für die Antworten.

    Den Zeitwert würde ich mit meiner eigenen Einkaufsrechnung (2014; 700€) und Screenshots von Verkaufsangeboten auf ebaykleinanzeigen etc. begründen.

    Was ist "ein Konto für GWG"? Ich mache EÜR. Ohne Konten.

    Danke und Grüße

    Der Forenfuchs

    • Offizieller Beitrag

    Den Zeitwert würde ich mit meiner eigenen Einkaufsrechnung (2014; 700€) und Screenshots von Verkaufsangeboten auf ebaykleinanzeigen etc. begründen.

    Was soll ein sieben Jahre altes WG noch für einen Zeitwert haben. Man sollte es auch nicht übertreiben mit den Gestaltungsmöglichkeiten.

  • Bei alledem ist auch zu berücksichtigen, dass die in der privaten Nutzungszeit fiktiv angefallene AfA zu berücksichtigen ist. Nur der Restwert bzw. der am Einlagetag vorhandene (oder auch nicht mehr vorhandene) Teilwert (= Wert, den ein fremder Dritter am Einlagetag zahlen würde) wird aktiviert. Dazu muss das tatsächliche Anschaffungsdatum hinterlegt werden, dann wird über das ganze Jahr abgeschrieben (aber bei GWG nicht mehr, da schon "verbraucht").