Teilverkauf Anlagevermögen

  • Hallo liebe Forumsgemeinde,

    ich nutze Wiso MB 365 und habe Anfang des Jahres einen PC inkl. einer dedizierten Grafikkarte gekauft zum Preis von 1100 EUR.

    Der PC würde ja ins AV kommen mit 1100 EUR und dann abgeschrieben werden jährlich über die Nutzungsdauer.


    Mitte des Jahres habe ich den PC jedoch OHNE die Dedizierte Grafikkarte verkauft für 450 EUR.


    Die Grafikkarte fristet nun ihr dasein im Lager ist jedoch nicht selbständig nutzbar.


    Gebucht ist noch nix in MB. Daher bevor ich mich da ran mache meine Ideen:

    1.) PC mit 450 EUR in den Abschreibungs-Pool und 650 EUR (Anteil Grafikkarte) ebenfalls
    oder

    2.,) PC mit 1100 EUR ins AV, dann ein Teilverkauf (geht das) und den Rest (650) dann wohin!?

    oder

    3.) PC mit 1100 EUR ins AV, Totalverkauf des AV und die Grafikkkarte ab dann in den Abschreibungs-Pool

    oder

    4.) ... ???


    Hat jemand ne Idee? :/

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Rudi

  • Anfang des Jahres war wahrscheinlich 2021?

    Da kann der PC doch erst mal kpl. abgeschrieben werden. Oder halt PC/Grafikkarte separat, da du ja jetzt schon weißt, das sie verkauft wird.

    Ich würde den PC kpl. abschreiben in 2021 und die Grafikkarte als Wareneingang buchen und abverkaufen.

    Dann entfällt schon mal das Anlagengedöns..... :thumbsup:

  • Anfang des Jahres war wahrscheinlich 2021?

    Da kann der PC doch erst mal kpl. abgeschrieben werden.


    Mitte des Jahres habe ich den PC jedoch OHNE die Dedizierte Grafikkarte verkauft für 450 EUR.

    fällt Dir was auf?


    Also das System wurde in 2021 GEkauft und es wurde MItte 2021 ohne die Grafikkarte VERkauft.

    Es gibt EINEN Beleg dort steht der Gesamte PC drauf, und es gibt eine Summe (1.100 EUR) die ich bezahlt habe.

    Für den VERkauf gibt es eine ordentliche Verkaufsrechnung.


    Ein komplett Verkauf aus dem AV ist ja klar. Aber...
    Hmmm!? 🤔Sowas hatte ich bislang noch nie.


    Da die Grafikkarte nicht selbständig nutzbar ist muss diese doch ins AV.


    Wäre Option 4 möglich:
    PC mit 450 EUR ins AV und Grafikkarte separat ins AV mit 650 EUR?

  • ich wollte andeuten dass der PC der nur ein paar Monate im AV aktiviert war, im gleichen Jahr komplett abgeschrieben werden kann.

    Da kann der PC doch erst mal kpl. abgeschrieben werden.

    Hier wird gezwölftelt u. mit Nutzungszeitraum multipliziert. Der Abgang wird, je nachdem auf 2310 o. 2315 gebucht

    Mit Grafikkartendilemma komm ich nicht ganz klar.

    Hier kommt es darauf an ob sie in der Rechnung enthalten ist oder separat aufgeführt wurde. Wenn sep. dann wäre sie "hinzuzubuchen" gewesen. Hier wäre die AfA auch höher.

    Wenn eigens aufgeführt und nicht hinzugebucht, kann sie nach der neuen Regelung im Anschaffungsjahr kplt. abgeschreiben werden.

    Aber ich nehme an sie war halt eine nicht sep. aufgeführte Zugabe welche Du auch nicht eingebaut hast.

    Dann mach Flohmarkt ....

  • Aber ich nehme an sie war halt eine nicht sep. aufgeführte Zugabe welche Du auch nicht eingebaut hast.

    Dann mach Flohmarkt ....

    Ähh, ja genau. War bereits im System verbaut. Zwar in der Teileliste aufgeführt, aber es gibt nur eine Gesamtsumme für das System...

    Was meinst Du mit "Flohmarkt" ??😎🤔

  • Noch ne Idee:

    Ich kenne ja den Wert der Grafikkarte (650 EUR) und des PC's... Der PC wird ja "weiterverkauft".

    Dann könnte ich die Rechnung bei der Eingangsverbuchung aufteilen:

    - 450 EUR auf Wareneingang bei kauf des PC's

    - 650 EUR aktivieren im AV und jährlich Abschreiben (Grafikkart ist nicht selbst. nutzbar)
    - 450 EUR Ausgangssrechnung bei Verkauf des PC's

    Unterm Strich dürfte das doch passen!?
    Alles würde in 2021 gebucht, und die Grafikkarte wird Afa-mäßig abgeschrieben.

    Was meint Ihr!? :/

  • Ich kenne ja den Wert der Grafikkarte (650 EUR) und des PC's...

    was Du kennst ist unerheblich. Was auf der Rechnung steht zählt.

    Steht da PC mit zusätzlicher Grafikkarten 1.100,-- zzgl. 19% (oder auch sind enthalten) ist es als 1 WG zu sehen.

    Dann kannst Du die Karte verscherbeln wie Du möchtest und den PC für die Nutzungsdauer abschreiben. Den Erlös als Buchverlust/gewinn buchen.

    Wie Du letztlich mit dem Erlös der Karte verfährst ist nun Deine Sache.

  • Ich kenne ja den Wert der Grafikkarte (650 EUR) und des PC's...

    was Du kennst ist unerheblich. Was auf der Rechnung steht zählt.

    Steht da PC mit zusätzlicher Grafikkarten 1.100,-- zzgl. 19% (oder auch sind enthalten) ist es als 1 WG zu sehen.

    Dann kannst Du die Karte verscherbeln wie Du möchtest und den PC für die Nutzungsdauer abschreiben. Den Erlös als Buchverlust/gewinn buchen.

    Wie Du letztlich mit dem Erlös der Karte verfährst ist nun Deine Sache.

    Demnach ist die EINE WG aus dem AV weg durch den Verkauf. Und die GraKa auf dem "Flohmarkt" (jetzt weiß ich auch was du meinst)...


    Das bedeutet, der PC scheidet mit Verkauf aus dem AV aus mit entsprechend Verlust!?

  • Das bedeutet, der PC scheidet mit Verkauf aus dem AV aus mit entsprechend Verlust!?

    Das bedeutet, der PC scheidet mit Verkauf aus dem AV aus mit entsprechend Verlust!?

    dafür hast Du ja die x-Monate Abschreibung

    und...ein wenig Schwund ist immer.

    Und die GraKa auf dem "Flohmarkt" (jetzt weiß ich auch was du meinst)...

    :S oha

    Ihr meint aber hoffentlich nicht das, was ich aus diesen Zeilen zu lesen vermag, oder? Was das Forum von derartigen "Anleitungen" hält, ist doch wohl bekannt. Es ist ordnungsgemäß i.S.d. Gesetzgebung zu verbuchen.


    Und warum bucht man dann nicht ausnahmsweise einmal im Zeitpunkt des Kaufs zwei WG "PC1" + "PC2" und vermerkt dazu, dass der eine einer ohne GPU ist und der andere nur die GPU? Und maßgeblich ist doch der ggf. aus dem Beleg zu schätzende Einzelpreis der Komponenten. Es interessiert dabei doch nicht, zu welchem Preis der PC (ohne GPU) später veräußert wurde. Und dann hat man nämlich auch die GPU nach Verkauf des PC noch im AV stehen und kann bei einem Verkauf der GPU dann einen sicherlich vorhandenen Veräußerungsgewinn entsprechend verbuchen. Jedem sind ja hoffentlich die exorbitanten und fast schon spekulativen Preissteigerungen der GPUs aufgefallen. Die könnte schon mehr wert sein als der Komplett-PC im Zeitpunkt der Anschaffung. Und mit der von mir beschriebenen Vorgehensweise im Rahmen der Gesetzgebung sollte doch jeder leben können.


    Meine Meinung. :)

  • Und warum bucht man dann nicht ausnahmsweise einmal im Zeitpunkt des Kaufs zwei WG "PC1" + "PC2"

    Du kennst die Anforderungen/Pflichtangaben einer Rechnung

    Zitat

    Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung

    und nicht ausnahmsweise mal aus 2 mach 1

    daher ja meine Nachfragen

    was Du kennst ist unerheblich. Was auf der Rechnung steht zählt.

    Steht da PC mit zusätzlicher Grafikkarten 1.100,-- zzgl. 19% (oder auch sind enthalten) ist es als 1 WG zu sehen.

    oder 1 Pc Marke plara 800,-- etc. und 1 Grafikkarte Marke plara 300,-- gesamt 1.100,-- (in diesem Preis sind 19% 175,63 MwSt. enthalten)

    dann kann der PC aktiviert werden u. die Grafikkarte auch.

    Geht der PC weg ist noch die Karte da. Entweder über 3 Jahre abschreiben oder separat verkaufen.

  • Und warum bucht man dann nicht ausnahmsweise einmal im Zeitpunkt des Kaufs zwei WG "PC1" + "PC2"

    Du kennst die Anforderungen/Pflichtangaben einer Rechnung

    Zitat

    Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung

    und nicht ausnahmsweise mal aus 2 mach 1

    daher ja meine Nachfragen

    Nicht einfach so. ;)

    ausnahmsweise einmal im Zeitpunkt des Kaufs zwei WG "PC1" + "PC2" und vermerkt dazu, dass der eine einer ohne GPU ist und der andere nur die GPU?

    Und begründen lässt sich das ja problemlos mit ein paar einfachen Worten. :)


    War ja nur meine Meinung als privater Praktiker. Spezielle Sachverhalt bedürfen halt spezieller Lösungen (im Rahmen der Gesetze). ;)

  • oder 1 Pc Marke plara 800,-- etc. und 1 Grafikkarte Marke plara 300,-- gesamt 1.100,-- (in diesem Preis sind 19% 175,63 MwSt. enthalten)

    dann kann der PC aktiviert werden u. die Grafikkarte auch.

    Es steht auf der Rechnung nur

    ein PC mit dem Preis 1.100 Eur (inkl MwSt.)

    in den Spezifikationen ist dann die Grafikkarte (und alles andere aufgeführt). Alles ohne Preis...


    Es gibt also nur einen Gesamtpreis für den kompletten PC. :S