USt §13b UStG 19% o. VSt. Andere Leistungen > Steuerschlüssel fehlt

  • Hallo, ich versuche seit Stunden eine Leistung aus einem Drittland zu buchen, für die ich aufgrund einer mangelhaften Rechnung die Ust nach §13b schulde, aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. In Wiso EÜR + Kasse (aktuellste Version) fehlt allerdings der entsprechende Steuerschlüssel (mit 16% ist er vorhanden, aber eben nicht mit 19%). Oder stehe ich auf dem Schlauch?

    Wie kann ich diesen Vorgang händisch buchen?

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „USt §13b UStG 19% o. VSt. Andere Leistungen > Steuerschlüssel fehlt?!“ zu „USt §13b UStG 19% o. VSt. Andere Leistungen > Steuerschlüssel fehlt“ geändert.
  • Hallo, ich versuche seit Stunden eine Leistung aus einem Drittland zu buchen, für die ich aufgrund einer mangelhaften Rechnung die Ust nach §13b schulde, aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. In Wiso EÜR + Kasse (aktuellste Version) fehlt allerdings der entsprechende Steuerschlüssel (mit 16% ist er vorhanden, aber eben nicht mit 19%). Oder stehe ich auf dem Schlauch?

    Wie kann ich diesen Vorgang händisch buchen?

    Eine "mangelhafte" Rechnung aus einem Drittland gibt es nicht. Die deutschen Vorschriften zu Angaben in Rechnungen gelten ausschließlich für Rechnungen, die von deutschen Unternehmer ausgestellt werden. Deutschland hat kein Recht, Unternehmer in anderen Ländern (also Drittländern) Vorschriften zu machen. Jede "Rechnung" ist eine Rechnung. Du als deutscher Unternehmer hast dann die Folgerungen aus §13b UStG zu ziehen. §§ 14 und 15 UStG gelten hier explizit nicht. Für die EU gilt Europarecht (also die Mehrwertsteuerrichtlinien).

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Verstehe ich es richtig, dass ich also die USt zahlen muss, die darauf in Deutschland angefallen wäre, aber keine Vorsteuer ziehen darf?

  • was verstehst Du unter einer mangelhaften Rechnung ?

    Hat es an der USt-ID gemangelt oder fehlt die Angabe USt.

    Deutschland hat kein Recht, Unternehmer in anderen Ländern (also Drittländern) Vorschriften zu machen.

    wenn sie jedoch mit den deutschen Geschäfte tätigen wollen, haben sie sich an unsere USt.-Richtlinien zu halten.

    tun sie das nicht, hat der deutsche Unternehmer 2 Möglichkeiten .....

  • Ach sorry, dachte ich hätte die Details geschrieben, hier sind sie:

    Die Rechnung bezieht sich auf eine Software, die ich von einem indischem Unternehmen gekauft hab. Darauf steht weder die Steuernummer des Verkäufers, noch meine USt-ID und auch kein Hinweis auf Reverse-Charge :/

  • Mit $20 eindeutig "Trivialsoftware" ;)

    Es geht hier echt um nen Kleinstbetrag, ist mir auch egal wenn ich USt abführen muss, aber keine VSt geltend machen kann, ich wills aber halt natürlich korrekt verbuchen.