Elternzeit und Elterngeld

  • Hallo zusammen,


    Ich habe mehrere Fragen zur Einkommenssteuererklärung mit Elterngeld.


    Persönlich Situation:

    Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder.

    Ich bin aktuell Vollzeit berufstätig, meine Frau hat Elternzeit und bezieht Elterngeld.

    Aktuelle Steuerklassenkombi 4/4 (da ich am Ende des Jahres lieber was rausbekommen als zurückzahlen möchte).

    Nach der günstiger Prüfung der Steuersoftware aktuell immer getrennt veranlagt.


    Szenario 1:

    Für die Einkommenssteuererklärung 2021 habe ich jetzt folgende Situation.

    Meine Frau hat für das Kalenderjahr 2021 keine oder nur sehr wenig Einkommensteuer bezahlt, da sie keine solzialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt hat.

    Soweit mir bekannt muss ab einem Bezug von 410€ Elterngeld eine Einkommenssteuererklärung abgegeben werden.

    Sie hat ebenfalls sehr hohe Arztkosten (ca. 2000€) für diverse zahnmedizinische Eingriffe gehabt.


    Hier die Fragen:

    - Wie sieht in diesem Fall die Steuererklärung aus? Es kann ja keine größere Erstattung geben als das Steuer bezahlt worden ist oder?


    - Kann ich diese Arztkosten auf mich nehmen um so eine möglichst hohe „Ausbeute“ zu generieren?


    Szenario 2:

    Für 2022 möchte ich die Steuerklasse wechseln nach Berechnung der Software in 3/5, da das die Steuerlast senkt.


    Hier die Fragen:

    - Da dieses Jahr ebenfalls keine bzw. nur geringe Einkommenssteuer zu erwarten ist (da ggf. ein drittes Elternzeitjahr ohne Elterngeld zur Diskussion steht) wäre interessant eine Vorschau für die Kinder Einkommenssteuer 2022 machen zu können. Gibt es dazu eine Möglichkeit in der Steuersoftware?


    Vielen Dank vorab.

    • Offizieller Beitrag

    Es kann ja keine größere Erstattung geben als das Steuer bezahlt worden ist oder?

    So ist es.

    Kann ich diese Arztkosten auf mich nehmen um so eine möglichst hohe „Ausbeute“ zu generieren?

    Das Forum darf keine Steuerberatung machen. Aber davon abgesehen sind die Kosten so zu erklären, wie sie der Wirklichkeit entsprechen.

    Szenario 2:

    Das hat mit dem Thema "Elternzeit und Elterngeld" nichts zu tun, bitte zukünftig keine Sammelthreads 8siehe Forenregeln).

    Gibt es dazu eine Möglichkeit in der Steuersoftware?

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es dazu eine Möglichkeit in der Steuersoftware?

    Welche? Sollte man dann ja benennen. Bei Buhl Steuer-Software gibt es da z.B. das Modul "Einkommensteuer-Vorerfassung und Prognose".


    Die Software sollte übrigens auch das mögliche Prozedere und Wahlrechte bei der Einzelveranlagung von Ehegatten darstellen.


    Eigentlich lassen sich alle Fragen über eine Steuersoftware klären.

  • Für 2022 möchte ich die Steuerklasse wechseln nach Berechnung der Software in 3/5, da das die Steuerlast senkt.

    Ich denke, du willst die Nachzahlungen am Jahresende minimieren? Dann ist 3/5 kontraproduktiv. Um die Steuerlast etwas zu senken, könntet Ihr ja auch einmal an 4/4 mit Faktor denken - das scheinst du nicht zu kennen.