Werbungskosten nur nach Genehmigung des Finanzamts?

  • Mein Finanzamt (Berlin Marzahn-Hellersdorf) fordert von mir einen Nachweis zu Werbungskosten. Dazu habe ich heute mit jemandem telefoniert und dabei kristallisierte sich insbesondere heraus, dass das Finanzamt bezweifelt, warum ich bestimmte Kosten überhaupt anführe. So geht es beispielsweise darum, dass ich als Beamter in der Berufsausbildung (Lehrender) einen iMac ansetze und z. B. auch die Adobe CS-Suite. Mir wurde gegenüber bezweifelt, dass ich überhaupt einen Rechner bräuchte, weil mir mein Dienstherr ja einen Rechner stellt und ob ich z. B. die Software von Adobe (z. B. Acrobat) benötige. Das Finanzamt behalte sich die Entscheidung vor, ob ich also überhaupt die angegebenen Kosten ansetzen dürfe, denn ich könnte das ja mit den dienstlichen Mitteln erledigen.

    Mal abgesehen davon, dass ich bestimmte Dinge mit der dienstlichen Hard- und Software gar nicht machen kann, wirkt das auf mich so, als ob das Finanzamt darüber entscheiden könne, was ich brauche oder nicht.

    Ich ging bisher davon aus, dass entscheidend ist, dass ich z. B. Fachliteratur, einen Computer oder Software anschaffe, weil ich damit meine Arbeit (in meinen Augen überhaupt oder besser) machen kann und dies nicht privat (bzw. nur im geringen Ausmaß - z. B. Rechner) nutze. Ob es aber mit weniger Kosten oder überhaupt "nötig" ist, dies zu tun - das war bisher nach meiner Kenntnis nicht in der Entscheidungsfindung des Finanzamts liegend.


    Liege ich da so falsch?

  • Das Finanzamt behalte sich die Entscheidung vor, ob ich also überhaupt die angegebenen Kosten ansetzen dürfe, denn ich könnte das ja mit den dienstlichen Mitteln erledigen.

    das sagt, wenn auch nicht alles, doch schon einiges.

    Da wird sich der Bearbeiter wohl noch schlau machen wollen, was Du übrigens auch tun solltest (aber eben nicht nur hier)

    • Offizieller Beitrag

    Schau Dir einfach mal § 88 der Abgabeordnung (AO) ff.


    Ich ging bisher davon aus, dass entscheidend ist, dass ich z. B. Fachliteratur, einen Computer oder Software anschaffe, weil ich damit meine Arbeit (in meinen Augen überhaupt oder besser) machen kann und dies nicht privat (bzw. nur im geringen Ausmaß - z. B. Rechner) nutze.

    Und nur darum wird es auch gehen. Und Dir obliegt es halt , die nahezu ausschließlich berufliche Verwendung der geltend gemachten Arbeitsmittel durch geeignete Nachweise etc. glaubhaft zu machen. Und bei einem Computer können da selbstverständlich auch die installierten Programme, Hardware, etc. einen Anhalt geben.

  • Erst mal vielen Dank für die Antworten.

    Natürlich ist es klar, dass das Finanzamt Unterlagen an sich überprüfen will (und muss), aber letztlich kann es ja nicht Sache des Finanzamts sein zu entscheiden, was ich für meine berufliche Tätigkeit benötige. Die Bearbeiterin, mit der ich telefonierte, hat sinngemäß zu mir gesagt, es sei ja wohl zweifelhaft, ob ich in dem entsprechenden Steuerjahr z. B. überhaupt zum Dienst gefahren sei und ob ich denn überhaupt einen PC bräuchte, um zu arbeiten (ich bin Lehrender in einer Ausbildungsstätte und erstelle Materialien für meinen Unterricht für mich und natürlich zum Verteilen an meine Azubis). Das es z. B. sinnvoll ist, Unterrichtsunterlagen am PC zu erstellen - das sollte im Jahr 2022 selbst für jemanden im Finanzamt nicht gänzlich unvorstellbar sein. Jedenfalls hat mir die Bearbeiterin gesagt, man würde sich die Entscheidung vorbehalten, ob meine von mir beantragten Werbungskosten überhaupt nötig sei - nicht, ob ich sie beruflich einsetze. Und an einer solchen Aussage zweifle ich dann doch.

    • Offizieller Beitrag

    Siehe oben. Daraus resultierend ist eben zu subsumieren, ob und ggf. in welchem Umfang eine, ggf. nicht geringfügige, private Mitnutzung/Mitveranlassung des Arbeitsmittels gegeben ist. Dazu gibt z.B. die Software- und Hardwareausstattung eines Computers regelmäßig gute Anhaltspunkte.


    Also einfach mal abwarten und dann ggf. die Begründung zur Kenntnis nehmen. Der Rechtsweg steht Dir doch offen, also kein Problem.

  • ob ich denn überhaupt einen PC bräuchte, um zu arbeiten (ich bin Lehrender in einer Ausbildungsstätte und erstelle Materialien für meinen Unterricht für mich und natürlich zum Verteilen an meine Azubis). Das es z. B. sinnvoll ist, Unterrichtsunterlagen am PC zu erstellen - das sollte im Jahr 2022 selbst für jemanden im Finanzamt nicht gänzlich unvorstellbar sein.

    Genauso wahrscheinlich ist es aber auch, dass der PC nicht ausschließlich für dienstliche Zwecke verwendet wurde. In der Regel liegt hier in den allermeisten Fällen eine Mischnutzung vor