Mein Finanzamt (Berlin Marzahn-Hellersdorf) fordert von mir einen Nachweis zu Werbungskosten. Dazu habe ich heute mit jemandem telefoniert und dabei kristallisierte sich insbesondere heraus, dass das Finanzamt bezweifelt, warum ich bestimmte Kosten überhaupt anführe. So geht es beispielsweise darum, dass ich als Beamter in der Berufsausbildung (Lehrender) einen iMac ansetze und z. B. auch die Adobe CS-Suite. Mir wurde gegenüber bezweifelt, dass ich überhaupt einen Rechner bräuchte, weil mir mein Dienstherr ja einen Rechner stellt und ob ich z. B. die Software von Adobe (z. B. Acrobat) benötige. Das Finanzamt behalte sich die Entscheidung vor, ob ich also überhaupt die angegebenen Kosten ansetzen dürfe, denn ich könnte das ja mit den dienstlichen Mitteln erledigen.
Mal abgesehen davon, dass ich bestimmte Dinge mit der dienstlichen Hard- und Software gar nicht machen kann, wirkt das auf mich so, als ob das Finanzamt darüber entscheiden könne, was ich brauche oder nicht.
Ich ging bisher davon aus, dass entscheidend ist, dass ich z. B. Fachliteratur, einen Computer oder Software anschaffe, weil ich damit meine Arbeit (in meinen Augen überhaupt oder besser) machen kann und dies nicht privat (bzw. nur im geringen Ausmaß - z. B. Rechner) nutze. Ob es aber mit weniger Kosten oder überhaupt "nötig" ist, dies zu tun - das war bisher nach meiner Kenntnis nicht in der Entscheidungsfindung des Finanzamts liegend.
Liege ich da so falsch?