Elternunterhalt - Wo werden Abschlusszahlungen in Steuer-Wiso eingetragen?

  • Hallo,

    nach langen gerichtlichen Auseinandersetzungen (2016 - 2020) zu Elternunterhalt, wurde dieses Verfahren nun in 2020 abgeschlossen.

    Dazu sind Kosten in 2021 aufgelaufen, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten und zu guter letzt die "Unterhaltsrückstände".

    Frage: Wo sind nun die Abschlusspositionen als Einmalbetrag in das Steuer-Wiso Programm einzutragen?

    Das Programm zeigt mir einen Unterhaltszeitraum über das letzte Kalenderjahr 2021. Leider kann man einen Zeitraum für die Jahre von 2016 bis 2020 nicht eintragen.

    Es wäre schön und bin dankbar für eine hilfreiche Rückmeldung.


    VG aus Bochum

    • Offizieller Beitrag

    Frage: Wo sind nun die Abschlusspositionen als Einmalbetrag in das Steuer-Wiso Programm einzutragen?

    Im Zweifel nirgends, da Scheidungsfolgekosten (Anwalt, Prozesskosten, etc.) Euer "Privatvergnügen" sind.


    Für die Einkommensteuer gilt die sog. Abschnittsbesteuerung. Die Besteuerungsgrundlagen sind somit für jeden Veranlagungszeitraum gesondert zu ermitteln. Hierbei ist das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG zwingen anzuwenden.


    Das Programm zeigt mir einen Unterhaltszeitraum über das letzte Kalenderjahr 2021. Leider kann man einen Zeitraum für die Jahre von 2016 bis 2020 nicht eintragen.

    Somit bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen im Jahr 2021 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Höchstbeträge der jeweiligen Vorschrift des EStG zu berücksichtigen.


    Ein Angehöriger der steuerberatenden Beruf bzw. ein Fachanwalt für Steuerrecht war hoffentlich begleitend eingeschaltet.

  • Danke für Deine erste Rückmeldung,

    ich möchte hier noch etwas genauer beschreiben.


    Es handelt sich nicht um ein Scheidungsverfahren. Es war ein Gerichtsverfahren welches mit einer Abschlusszahlung an ein Pflegeheim für aufgelaufene Heimkosten 2016-2020 betrafen. In Verbindung zu dieser Abschlusszahlung stehen auch Gerichts- und Anwaltskosten.

    Diese Abschlusszahlungen je Vorgang, versuche ich nun in das Steuer-Wiso unterzubringen. Mir bietet sich lediglich Eingaben für das letzte Kalenderjahr 2021 an.

    Wenn man Heimkosten für das letzte Kalenderjahr 2021 eingeben kann, so sollten doch auch die oben beschriebenen Kosten als "außergewöhnliche Belastungen" absetzbar sein.


    P.S. all dieses war wahrlich kein Privatvergnügen.


    Schönen Tag und Gruß aus Bochum

    • Offizieller Beitrag

    Unterhaltsrückstände

    ich möchte hier noch etwas genauer beschreiben.

    Sorry, hatte ich anders verstanden.


    Anwaltskosten, Gerichtskosten

    Wenn man Heimkosten für das letzte Kalenderjahr 2021 eingeben kann, so sollten doch auch die oben beschriebenen Kosten als "außergewöhnliche Belastungen" absetzbar sein.

    Nein, Rechtsanwalts-/Gerichtskosten für private Rechtsstreitigkeiten sind seit einiger Zeit vom Abzug nach § 33 EStG ausgeschlossen.

  • Wenn die Heimkosten aus dem Urteil ersichtlich sind, müsste dieser Teil absetzbar sein im Jahr der Zahlung. Anwaltskosten, Gerichtskonten etc. sind - wie miwe4 aufführt - nicht absetzbar.