USTVA - plötzlich Differenz zur Q1 2021 Meldung

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    als ich heute die UST-Erklärung anfertigen wollte, viel mir ein Unterschied von ca. 175 € zwischen Vorauszahlungsoll und tatsächlicher Umsatzsteuer auf. Normalerweise weicht es hier ja nur um Centbeträge ab.

    Nachdem ich nun alle Voranmeldungen neu erzeugt und mit den gemeldeten Anmeldungen verglichen habe, stellte ich fest, dass sich die Meldung von Q1 plötzlich verändert hat.


    Folgender Fall ist hier aufgetreten.

    Im Dez. 2020 wurde eine Abschlagsrechnung mit 16% MwSt. erstellt und bezahlt.

    Im Feb. 2021 wurde die Schlussrechnung mit 19% erstellt (Lieferung und Leistung erfolgte 2021)


    Das Programm hat im Dez. die 16% MwSt. korrekt ausgewiesen.

    Im Q1 2021 wurden dann die 19% vom gesamten Rechnungsbetrag noch mal komplett auf 1776 im Haben gebucht und der alte Umsatzsteuerbetrag auf Konto 1775 im Soll gebucht.


    Jedoch wird jetzt vermutlich nach dem letzten Update diese Soll-Buchung nicht mehr bei der USTVA und UST-Erkl. Berücksichtigt somit hätte ich laut Programm zu wenig abgeführt. Was jedoch in diesem Fall ja nicht stimmt, da die Beträge dann ja doppelt erfasst wurden.


    Ich hoffe ich hab hier keinen Denkfehler.


    Eventuell hat von euch ja jemand einen Rat, wie man dies korrigieren kann oder ob ich dann ggf. nur die Meldung händisch anpassen soll.


    Vielen Dank schon mal und eine schöne Woche.


    Gruß Chris

  • Oh weh, hast du die Abschlagrechnung vor der Schlussrechnung storniert?

    Ich hatte den umgekehren Fall aus 1. und 2. Halbjahr 2020. Belege sahen alle korrekt aus, aber MB hat im Hintergrund falsch verbucht.
    Da habe ich lange mit herumexperimentiert, war auch hier in verschiedenen beiträgen Thema und es gab eine Anleitung von Buhl.

    In den FAQ finde ich aber aktuell nichts mehr dazu.

  • Hallo Peter19,


    danke für die schnelle Rückmeldung, die Abschlagsrechnung wurde nicht storniert (muss sie auch nicht oder?).

    Im Endeffekt könnte man sicherlich alles manuell in den Steuerbelegen korrigieren aber mir wäre es auch lieb wenn es ordentlich im Programm verbucht würde.

    Danke auch für den Hinweis auf den alten Thread hab schon gesucht aber nicht wirklich was gefunden.

  • Ich weiß nicht wie es sich bei der neuerlichen Umstellung von 16% zurück auf 19% verhält, aber mein letzter Stand war das MB das nicht kann!
    Daher ist zwangsläufig die (bezahlte) Anzahlung zu stornieren und der Auftrag kpl. mit gültigem MWSt.-Satz zu berechnen.
    Dein geschilderter Fall hieße ja ohnehin kpl. zu 19%, da ja die Leistung in 2021 erfolgt ist.

    Aber wie das jetzt im Nachhinein noch gradezubiegen ist weiß ich auch nicht.

    In meinem Fall hat es nicht geklappt, ich habe dann alles zu 19% abgrechnet obwohl 16% gegolten hätte. Da freut sich das FA.

    Nur leider ist es bei dir ja umgekehrt, es gilt der höhere Satz....

    Oder stimmt vielleicht bei dir sogar der Korrekturwert? Du musst ja eigentlich die Differenz zwischen den bezahlten 16% und den zu zahlenden 19% nachzahlen.

  • ja genau eigentlich müsste ich dann nur die Differenz zw. 16% und 19% noch abführen. Will halt nicht unbedingt manuell an den Buchungen rumpfuschen damit am Ende die Vorlagen stimmen aber naja eventuell führt am Ende kein Weg vorbei, dann heißt es manuell korrigieren und Vermerken falls mal eine Prüfung kommt.

  • Eigentlich sollte das lösbar sein, im 2. Halbjahr 2020 gab es eine Beschreibung dazu bei Buhl. Die finde ich aktuell nicht wieder, Links sollte es in verschiedenen Beiträge hier im Forum eigentlich geben.
    Mein Problem war nicht mehr lösbar, da der Fehler bereits Anfang Juli 20 gebucht war und nach einem zwischenzeitlichen Update nicht rückgängig zu machen war. Die Probleme sollten aber wohl nicht mehr bestehen.

  • vielen vielen Dank Peter19. Ich werd das nachher mal ausprobieren und melde mich mit dem Ergebnis wieder.


    Edit:

    Gerade so gemacht wie beschrieben, musste hier natürlich das Buchungsdatum der Korrekturrechnung bzw. deren Zahlung / Verrechnung in die Vergangenheit bzw. in den Veranlagungszeitraum schieben damit das Ergebnis wieder stimmt.


    Nun ist die USTVA Q1 2021 wieder korrekt und so wie gemeldet :)


    Noch mal vielen Dank :)