gemeinsamen Haus nach Scheidung

  • Guten Morgen,

    gemeinsam mit meinem Exmann habe ich ein Haus, welches von ihm weiter bewohnt wird.

    Er trägt alle laufenden Kosten und zahlt mir eine Art Miete.

    Die Miete entspricht meinem Anteil der Kreditrate.

    Er hat einen Teil vom Haus untervermietet, um die Kosten zu decken.


    Da wir in 2021 nicht mehr zusammen gewohnt haben und wir geschieden wurden, kann ich keine gemeinsamte Erklärung mehr abgeben.


    Wie kann ich jetzt das gemeinsame Haus angeben? Ich kann es ja nicht zu 100% bei meinem Exmann eintragen, da mir selbst 50% gehören. Ist es richtig, dass ich dann vor der eigentlichen Einkommenssteuer Erklärung eine gemeinsame "Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Festellung" einreichen muss?


    Bereits jetzt vielen Dank für eure Tipps.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde bei dieser Konstellation dringendst dazu raten, kurzfristig einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufzusuchen, der sich den gesamten Sachverhalt anhand der geschlossenen Verträge einmal genau anschaut. Der kann dann sagen, was wie zu regeln ist.

  • Auf alle Fälle muss hier eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung abgegeben werden