Arbeitsmittel für nichtselbständige Tätigkeit bei Einkünften aus V+V ansetzbar?

  • Hallo zusammen,


    kann ich die angeschafften Arbeitsmittel bei den Einkünften aus Vermitetung direkt gegenrechnen?


    Das Finanzamt, will diese bei mir im Rahmen des Progressionsvorbahltes bei meiner nichtselbständigen Arbeit im Ausland ansetzen.



    Besten Dank für etwaig Hinweise.


    Mit freundlichen Grüßen

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt, will diese bei mir im Rahmen des Progressionsvorbahltes bei meiner nichtselbständigen Arbeit im Ausland ansetzen.

    Was ja auch richtig ist. Was haben Deine Arbeitsmittel für die nichtselbständige Tätigkeit mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu tun? Genau, nichts. Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte sind ganz normal nach den Regelungen des EStG zu ermitteln.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Arbeitsmittel bei Einkünften aus V&V ansetzbar?“ zu „Arbeitsmittel für nichtselbständige Tätigkeit bei Einkünften aus V+V ansetzbar?“ geändert.
  • Hallo miwe4,


    danke für deinen Hinweis. Allerdings, war ich im Glauben, dass man Arbeitsmittel z.B. zur Erledigung von Nebenkostenabrechnungen auch gegen die Einkünfte aus V&V rechnen könnte. Deinem Hinweis entnehme ich, dass es hier keine Möglichkeit dazu gibt. Ist mein Verständnis richtig?


    VG

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings, war ich im Glauben, dass man Arbeitsmittel z.B. zur Erledigung von Nebenkostenabrechnungen auch gegen die Einkünfte aus V&V rechnen könnte. Deinem Hinweis entnehme ich, dass es hier keine Möglichkeit dazu gibt. Ist mein Verständnis richtig?

    Nein, Dein Verständnis ist so nicht zutreffend. Wenn eine Ausgabe wirklich nahezu ausschließlich mit Vermietungseinkünften in Zusammenhang steht, dann sind das auch Werbungskosten in diesem Zusammenhang. Allerdings wird sich der/die Bearbeiter/in sicherlich (zurecht) die Frage stellen, in welchem Umfang dieser nahezu ausschließlich Zusammenhang gegeben ist und entsprechend nachfragen oder gleich nach Aktenlage entscheiden. Du hast das ggf. nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen.