Gutschrift korrekt buchen

  • Hallo liebe Leute,


    Ich möchte meine Buchhaltung selbst ab Februar übernehmen und die Umsatzsteuervoranmeldung selbst erstellen.


    Ich bekomme einmal pro Monat eine Gutschrift ausgezahlt.


    Wie wird diese korrekt in der Software gebucht?


    Muss ich eigentlich 19% von der Gutschrift an das Finanzamt überweisen?


    Sorry für die Anfängerfragen 🙁


    Schöne Grüße

  • learning by doing! Ich machs im Augenblick auch durch

    bei Steuerlichen Themen gibts aber kein Feedback durch das man Fehler erkennen kann um daraus zu lernen. Wenn das Finanzamt oder Steuerprüfer Fehler entdecken, ist es schon etwas spät. Deswegen ist learning by doing bei einigen Themen nicht zielführend. Aus meiner Sicht ist es zwingend erforderlich dass man zu seinem Geschäftsmodell die groben Eckpfeiler mit Hilfe von fachlich kompetenten Personen bespricht, so dass man für die gängigsten Sachen einen Fahrplan hat und nur noch bei Sondersachen gelegentlich nachfragen muss/kann.

  • Buchen wie eine Rechnung, aber mit Minusbetrag.

    Wer hat hier einen Gedankenfehler? Du oder ich?

    Es ist eine Einnahme, genau so, als würde er eine Rechnung schreiben. Er schreibt ja keine Gutschrift für seine Lieferanten, sondern erhält eine. Also normaler Umsatz, somit ohne Minuszeichen. Oder meintest Du eine Eingangsrechnung? Das passt aber nicht, weil es nicht um Kosten geht.

  • Bekommst du eine Provisionsrechnung?

    Oder Gutschriftsrechnung(Eingang)?

    Steuer kannst doch aus der Rechnung ersehen.

  • bevor überhaupt eine Antwort gegeben wird:

    a) überhaupt Umsatzsteuerpflichtig? D. h. wurde vom bisherigen Buchhalter/Steuerberater Umsatzsteuer erklärt (als Voranmeldung und Erklärung)?

    b) liegt ein Befreiungstatbestand vor?


    Erst dann kann seriös die Frage der Buchung beantwortet werden. Es sind auf alle Fälle Umsätze - aber ob mit oder Umsatzsteuer kann so nicht beantwortet werden (je nach Antwort kommen unterschiedliche Konten in Frage).


    Man könnte ja auch einmal in den Unterlagen des bisherigen Buchhalters/Steuerberaters nachsehen, wie das gebucht wurde. Die Unterlagen müssen schließlich übergeben werden.


    Und ein Tipp: ein Wechsel zum 1.2. ist für die Umsatzsteuererklärung und Einnahmenüberschussrechnung am Jahresende hinderlich, da dann nicht aus dem Programm heraus erstellt werden kann, es fehlt ja ein Monat.