Häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)

  • Ich bin selbstständig und möchte die Kosten für das Arbeitszimmer in der Eigentumswohnung eingeben. In der Eingabemaske "Häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)" will ich dier Kosten in die Tabelle eingeben. Gebe ich dort in die Tabelle den auf Quadratmeter berechneten Anteil der Kosten ein oder muss ich an anderer Stelle die anteiligen Quadratmeter eingeben.

  • Dort hatte ich die Größe der Wohnung erfasst. Das Programm hat auch Anteilig 12,05 % ermittelt. Bei der Eingabe aller Kosten wie Strom, Nebenkosten usw. werden die 12,05 % aber nicht berücksichtigt. Das Programm erfasst 100 % meiner Eingaben. Das selbe Problem habe ich bei den Telefonkosten. Habe zwar wie der Steuertberater in den letzten Jahren 70 % frei berufliche Nutzung eingetragen (Privat 30%) bei Eingabe in der EÜR (4920 Telefon) rechnet er mit 100 % und nicht 70. Ist mir schon klar, dass ich irgendwas falsch mache. Telefon wurde auch doppelt abgefragt und erfasst. Zuerst in der EÜR und dann nochmal vom Assistenen bei Verwaltung Telefon und Internet...

    Freue mich über jede Hilfe ;)

    • Offizieller Beitrag

    Was hat die Nutzung des Arbeitszimmers mit den anteilig zu berücksichtigenden Telefonkosten zu tun?


    Ein Arbeitszimmer kann ohnehin nur bei nahezu ausschließlich beruflicher/betrieblicher Nutzung anerkannt werden. Du solltest Deine Eintragung im Rahmen des Punktes "Verwaltung" <-> "Arbeitszimmer" diesbezüglich noch einmal prüfen.


    Vielleicht solltest Du auch einfach weiterhin die Dienste des Steuerberaters in Anspruch nehmen. Ist letztlich manchmal sogar unter dem Strich "preiswerter".

  • Ich habe in der EÜR die tatsächlichen Kosten für Telefon (4920) und Arbeitszimmer erfasst.

    Zusätzlich musste ich vom Assisten geführt Beides unter Verwaltung eingeben. (Siehe Screenshots)

    Das Programm ignoriert scheinbar die Eingaben unter Verwaltung wo der prozentuale Anteil hinterlegt ist.

    Übernimmt aber in der Berechnung alle Angaben aus der EÜR, die ja mit 100 % eingegeben sind und damit viel zu hoch.

    Wo muss ich Telefon und Arbeitszimmer eingeben damit für das Arbeitszimmer nur der Anteil in m² bzw. bei Telefon nur der prozentuale Anteil übernommen wird?

    Anbei 4 Screenshots meiner Eingaben.


  • Zuerst in der EÜR und dann nochmal vom Assistenen bei Verwaltung Telefon und Internet...

    Du bist doch selbständig. Also Gewerbetreibender. Da gehören die Telefonkosten in die Betriebsausgaben somit in die EÜR.

    Und, entweder mtl. oder Jährlich, wird die private Nutzungsentnahme sowie die darauf anfallende USt. gebucht. Also nix 2 x


    Danke miwe4. Brauch ich nicht soviel schreiben

  • Entschuldigen Sie bitte. Ich habe die beiden Themen Telefon und Arbeitszimmer zusammengefasst, da nur diese Beiden eingaben nur SAnteilig bemessen werden. Alle anderen Daten hatte ich bereits erfolgreich erfassst. Meine Frage ist im Grunde, Lösche ich dei Ausgaben für Telefon und Arbeitszimmer komplett aus der EÜR oder gebe ich dort den berechneten Anteil ein?

    Wäre schon sehrt froh, Wenn Sie mir das beantworten könnten.

    Zu Steuerberater,

    Habe ich ja die letzten 20 Jahre so gemacht.

    Aber jetzt mit 73 Jahren und nur noch etwa 9000 Euro Einkommen im Jahr sind 1500 Euro Steuerberaterkosten sehr hoch.

  • Zuerst in der EÜR und dann nochmal vom Assistenen bei Verwaltung Telefon und Internet...

    Du bist doch selbständig. Also Gewerbetreibender. Da gehören die Telefonkosten in die Betriebsausgaben somit in die EÜR.

    Und, entweder mtl. oder Jährlich, wird die private Nutzungsentnahme sowie die darauf anfallende USt. gebucht. Also nix 2 x


    Danke miwe4. Brauch ich nicht soviel schreiben

    Habe jetzt gefunden, dass ich nicht der einzige bin, der diese Frage gestellt hat. Siehe:
    Am Ende des Interviews gelangt man zum Punkt "Verwaltung". Hier kann/soll ich die gleichen Sachen noch einmal angeben. Ist das richtig?

    Bei Google konnte die Frage beantwortet werden. "Die Eingaben in "Verwaltung" beiben vom Programm unberücksichtigt.

    Nichts für ungut, hab die Frage wohl etwas blöd gestellt !

  • Du bist selbständig und beziehst wahrscheinlich Renteneinkünfte. Aber keine Einkünfte wie eine abhängig Beschäftigter, der dort seine Werbungskosten geltend machen/eintragen kann.

    Ich habe in all den Jahren in denen ich St-sparbuch nutze dort noch nie Angaben gemacht (außer bei der Erklärung meiner Frau)

    Am Ende des Interviews gelangt man zum Punkt "Verwaltung". Hier kann/soll ich die gleichen Sachen noch einmal angeben. Ist das richtig?

    keine Ahnung

    • Offizieller Beitrag

    Am Ende des Interviews gelangt man zum Punkt "Verwaltung". Hier kann/soll ich die gleichen Sachen noch einmal angeben. Ist das richtig?

    Bei Google konnte die Frage beantwortet werden. "Die Eingaben in "Verwaltung" beiben vom Programm unberücksichtigt.

    Wo hast Du denn das gelesen? Selbstverständlich werden die unter "Verwaltung" eingegebenen Daten und Kosten vom Programm berücksichtigt. Allerdings muss dann in den jeweiligen Einkunftsarten noch eine entsprechende Zuordnung angestoßen werden. Und dann rechnet das Programm alles richtig aus. Und zu diesen Eingaben in "Verwaltung kommt man auf verschiedenen Wegen, u.a. auch aus den Einkunftsarten. Du solltest Dich vielleicht eher einmal mit der Programmbedienung und dessen Handbuch beschäftigen.


    Und Telefon-/Internetkosten haben in den anteiligen Kosten unter "Verwaltung" <-> "Arbeitszimmer" nichts zu suchen, denn gibt es unter "Verwaltung" <-> "Telefon und Internet (gemischt genutzt)" eine eigenständige Eingabeposition, die dann auch wieder ggf. den Einkunftsarten zuzuordnen ist.

    • Offizieller Beitrag

    Du bist doch selbständig. Also Gewerbetreibender.

    Bitte Selbständigkeit nicht gleichstellen mit Gewerbebetrieb § 15 EStG, er kann ebenso Einkünfte aus selbständiger Arbeit § 18 EStG haben.

    • Offizieller Beitrag

    Entschuldigen Sie bitte. Ich habe die beiden Themen Telefon und Arbeitszimmer zusammengefasst, da nur diese Beiden eingaben nur SAnteilig bemessen werden.

    Ich habe die Threads jetzt zusammengeschoben, damit nicht noch mehr durcheinander kommt. Du antwortest jetzt ja selber schon hier auf meine Bemerkung in dem anderen Thread. Und die Screenshots klären Deinen Irrtum eigentlich in ihrer Gesamtheit dann auch eher auf.

  • Ich bin selbstständig und möchte die Kosten für das Arbeitszimmer in der Eigentumswohnung eingeben. In der Eingabemaske "Häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)" will ich dier Kosten in die Tabelle eingeben. Gebe ich dort in die Tabelle den auf Quadratmeter berechneten Anteil der Kosten ein oder muss ich an anderer Stelle die anteiligen Quadratmeter eingeben.

    Es werden immer die Gesamtkosten eingegeben. Anhand der Angaben zu den Quadratmetern (Wohnung gesamt und Arbeitszimmer) wird dann vom Programm gerechnet.

  • Ich habe die Kosten meines Arbeitszimmer bei Verwaltung eingetragen. Das Programm hat auch alles ausgerechnet, berücksichtigt aber die Werte nicht bei der Steuerberechnung. Ich bin freiberuflich tätig. Wo muss ich denn da eine Verknüpfung herstellen, damit die Kosten berücksichtigt werden?


    Ich habe die Kosten jetzt einfach in meiner EÜR bei Elster angegeben. Schön fand ich aber bei "Verwaltung" die Möglichkeit noch verschiedene Angaben zu machen, zum Nutzen des Arbeitszimmers und dass automatisch der Anteil ausgerechnet wird, je nach dem wie hoch die Kosten sind.

    • Offizieller Beitrag

    Wo muss ich denn da eine Verknüpfung herstellen, damit die Kosten berücksichtigt werden?

    Das wird da doch mit abgefragt. Einfach noch einmal die Eingabemasken Zeile für Zeile durchgehen.

  • Ich habe bei der Nutzung freiberufliche Tätigkeit ausgewählt. Egal welche Werte ich eingebe, meine Steuernachzahlung ändert sich nicht.


    Ich habe auch meine Internetkosten bei Verwaltung zu 50% angegeben. Auch dort ändert sich nichts, egal welchen Betrag ich angebe. Der Posten Verwaltung scheint nicht richtig verknüpft zu sein, aber ich weiß auch nicht wie ich das ändern soll....

  • Bei den Einkünften habe ich angeklickt, dass nur der Gewinn eingetragen werden soll, da die EÜR bereits mit einem anderen Programm erstellt wurde. Deshalb berücksichtigt das Programm die eingetragenen Kosten bei Verwaltung vermutlich nicht. Die Daten tauchen auch nicht in der Steuererklärung auf. Es wäre sehr hilfreich, wenn da noch mal ein Hinweis erscheint, dass diese Beträge nicht berücksichtigt werden und warum!

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Einkünften habe ich angeklickt, dass nur der Gewinn eingetragen werden soll, da die EÜR bereits mit einem anderen Programm erstellt wurde.

    Und da wunderst Du Dich? Du musst dann auch alles im gesonderten EÜR-Modul buchen. Aus dem ESt-Modul heraus gibt es keine Verknüpfung in das Buchungsmodul.


    Es wäre sehr hilfreich, wenn da noch mal ein Hinweis erscheint, dass diese Beträge nicht berücksichtigt werden und warum!

    Da muss man nur einmal kurz mit dem Programmfunktionen beschäftigen. Evtl. bringt auch das Handbuch Informationen dazu.