zusätzliche USt bei E-Auto 1%-Regelung

  • Bei der durchs Programm erstellten Buchungsvorlage wird 2x Umsatzsteuer gebucht. Das ist korrekt. In der USt-VA wird diese Umsatzsteuer aber nur 1x berücksichtigt. Was kann man tun, damit auch der zweite USt-Betrag in der Voranmeldung erscheint und bezahlt werden kann?

  • Bei der durchs Programm

    handelt es sich hier um eins der 15 unterschiedlichen Buhl Büroprogramme, Datev Mittelstand oder eins das mit L beginnt und mit e endet?

    Buchungsvorlage wird 2x Umsatzsteuer gebucht.

    und wie sieht der Buchungssatz im Endeffekt aus?

    wird 2x Umsatzsteuer gebucht. Das ist korrekt.

    :?: wo wir wieder bei - und wie sieht der Buchungssatz im Endeffekt aus?- wären

  • hallo Claire-Marie

    Bei der durchs Programm erstellten Buchungsvorlage

    eine Buchungsvorlage mit 2 Buchungen Nutzungsentnahme KFZ (1x USt-frei 1x 19%) habe ich noch nicht gesehen.

    von daher,.....

    ich steige nicht dahinter wie die Aufteilung der 502,04 vonstatten ging.

    502,04 abzg. 77,-- + 308,-- = (385,--) bliebe ein noch aufzuteilender Rest von 117,04

  • Die Buchungsvorlage wurde mit Programmunterstützung erstellt.

    EÜR/Betriebsvermögen/1-Prozent-Regelung Kfz

    Bei der 1%-Regelung für E-Autos sind nur 50% der regulären Privatnutzung anzusetzen. Anreiz für den Kauf/Leasing umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge!

    Das sind in meinem Fall Euro 308,00 netto für die 19% USt (Euro 58,52) abzuführen sind und Euro 77,00 die nicht der Umsatzsteuer unterliegen (nach dem Prinzip 80% und 20%).

    Diese Reduzierung auf 50% betrifft jedoch nur die Privatnutzung, nicht die Umsatzsteuer. Es werden also weitere Euro 58,52 USt fällig. Das ist schlüssig und wird von WISO auch so errechnet und in der Buchungsvorlage ausgewiesen.

    Dann kommt für mich aber das Problem USt-Voranmeldung. Hier wird die zusätzliche Umsatzsteuer nicht erfasst weil ja kein Umsatz/Erlös/Privatanteil gebucht wird. Wie bekomme ich diese zusätzliche Umsatzsteuer in die Voranmeldung???

    Ich arbeite mit Kontenplan EKR 03

  • Diese Buchungssätze verstehe, wer will - ich nicht.

    Bei meinem Programm wird immer über ein Verrechnungskonto gebucht, da gibt es ein GuV (bzw. Entnahme)-Konto und ein Verrechnungskonto als Gegenkonto. Auf diese Weise kann man die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage anpassen, damit die UStVA wieder stimmt (Korrektur der Umsatzkonten). Da hier auch noch die Deckelung unter Umständen mit einfließt, sind Musterbuchungen schwierig, aber du findest einige im Netz. Stichworte: Privatnutzung e-Fahrzeuge buchen

  • Herzlichen Dank für diese Ausführungen. So ganz helfen sie aber leider nicht, mein Problem zu lösen.

    Die Zahlen für die EÜR erstelle ich mit "echten" Gegenkonten, d.h. Bank- und Kasse, keine Verrechnungskonten. Für unseren Handwerksbetrieb ist das seit Jahren eine gute Lösung. Die Auswertungen und steuerlichen Verknüpfungen sind gut und aussagefähig. Ich bin damit zufrieden.


    Und nun die zusätzliche Umsatzsteuer auf die private Nutzung des E-Autos (1%-Regelung, Basis 50% Plus). Ich habe das Gefühl, dass nur ich davon betroffen bin. Das ist natürlich Unsinn, ich weiß.


    Ich werde mit deinem "Stichwort" weiter im Internet suchen, bin aber für Hinweise und Lösungsansätze aus dem Forum aufgeschlossen.

  • kleiner Tipp: deine Buchungen sind - wie @nesciens schreibt - nicht selbsterklärend. Um dein Problem zu lösen, würde ich über Privatentnahme an Umsätze buchen, da die 50% bwz. 75% der Umsatszteuer unterliegen und damit für die Firma Umsatz sind.

  • neida, auch dir vielen Dank.

    "Meine" Buchungen wurden mit der Software STEUERSPARBUCH erstellt. Basis war die Berechnung des KFZ-Privatanteils entsprechend der 1%-Regelung. Weil mir die vom Programm vorgegebene Buchung - in Verbindung mit der USt-Voranmeldung - nicht logisch erscheint, hatte ich im Forum um Tipps gebeten. ;)

  • Der doppelte Ausweis könnte von der Halbierung für ein e-Fahrzeug (oder Hybrid) stammen. Aber mit ist trotzdem nicht verständlich, wo die Bemessungsgrundlage hierfür gebucht wird, da sowohl die UStVA als auch die UStE die Steuern ja aus der Bemessungsgrundlage ermittelt und nicht aus den Konten.

    Wenn ich hier rechne, wäre der anzusetzende 1%-Wert insgesamt (ohne Fahrten Wohnung - 1. Tätigkeitsstätte?) 462 Euro. Stimmt der Betrag (also anzusetzender Neupreis gerundet 46.200 Euro)? Dann wäre bei einem Hybrid die Hälfte als geldwerter Vorteil anzusetzen, als 231,50 €, davon 80% mit USt und 20% ohne USt. Wären 185,20 € auf 8921 und 46,30 auf 8924. Aus 185,20 € ergeben sich netto 155,63 € und 29,56 € USt.


    Um die Buchungen überhaupt prüfen zu können, müsste man die Ausgangswerte kennen - also 1% vor allen Berechnungen und die 0,03% für die Fahrten Wohnung-1.Tätigkeitsstätte.