Trennungsgeld steuerpflichtiger Verpflegungszuschuss wo angeben

  • Hallo,

    ich bin Polizeibeamter (Landespolizei) und war im Jahr 2020 vom 01.06. bis 31.12. zu einer anderen Dienststelle abgeordnet.

    Dazu wurde mir Trennungsgeld bewiligt.

    Den Werbungskostenanteil meiner Fahrtkosten und Verpflegungskosten habe ich in Wiso Web angeben können. Also die tatsächlichen Fahrtkosten minus den mir steuerfrei erstatteten Betrag und die Verpflegungskosten minus den mir steuerfrei erstatteten Verpflegungszuschuss. Die Daten habe ich meinem Trennungsgeldbescheid entnehmen können und man konnte alles auch wunderbar im Wiso Web eintragen.

    Ab dem dritten Monat wird mir nun im Trennungsgeldbescheid der Verpflegungszuschuss als steuerpflichtig angezeigt. Das kann ich ja nun nicht einfach mehr unter "Steuerfreie Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung" eintragen. Das muss ja noch versteuert werden. Es sind keine großen Beträge (immer so um die 15€) aber ich finde keine Möglichkeit diese Beträge in meiner Steuererklärung anzugeben. In Zeile 20 meiner Lohnsteuerbescheinigung ist kein Eintrag. Wo trage ich diese Beträge ein?

    • Offizieller Beitrag

    Ab dem dritten Monat wird mir nun im Trennungsgeldbescheid der Verpflegungszuschuss als steuerpflichtig angezeigt. Das kann ich ja nun nicht einfach mehr unter "Steuerfreie Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung" eintragen. Das muss ja noch versteuert werden.

    Das wird der AG doch sicherlich im Rahmen des steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohns berücksichtigt habe. Also insoweit einfach noch einmal die monatlichen Bezügemitteilungen sowie die Jahreslohnsteuerbescheinigung anschauen. ;)

  • Hallo,


    vielen Dank für die Antwort. Aus meiner Gehaltsabrechnung geht dies eben leider nicht hervor. Ich gehe auch davon aus, dass es nicht auf dem "Gehaltszettel" berücksichtigt ist, weil ich immer nur dann einen neuen Gehaltszettel bekomme, wenn sich etwas ändert. In der fraglichen Zeit bekam ich aber keine neue Abrechnung, bzw. nicht so viele neue Abrechnungen, wie es bei einem monatlich neuen Zustand sein sollte. Ich weiß nicht wo ich die Beträge angeben könnte. Es geht zwar nur um einen zu versteuernden Betrag von maximal rund 60 Euro, aber ich würde die Steuer halt gerne korrekt abgeben. Einen Steuerberater zu bemühen wäre allerdings wohl dem Betrag nicht angemessen. Von daher bin ich völlig ratlos, wo man so einen Betrag angeben könnte. Ich meine ich kann den doch nicht einfach auf das Jahresbruttogehalt aufschlagen.

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest das mit Deinem AG bzw. der zuständigen Besoldungsstelle vorab klären. Der AG muss die steuerpflichtigen Anteile zur TE etc. der Lohnbesteuerung unterwerfen und ich gehe davon aus, dass er das auch gemacht hat.

  • Ok danke. ich schätze, dass ich einfach nur diesen Teil meiner Abrechnung nicht richtig verstehe, bzw. falsch interpretiere. Logisch wäre es ja schon, dass der AG die Steuer gleich einbehält und abführt.