Häusliches Arbeitszimmer und Renovierungen

  • Guten Morgen,

    ich wende mich mal wieder mit meinen Fragen an das Forum.

    1. Mein Arbeitgeber hat die Pandemie sehr ernst genommen und seinen Mitarbeitern sehr häufig das Homeoffice (174 Tage in 2021) ermöglicht. Mir bringt die Homeoffice-Pauschale leider gar nichts, da ich nicht über die Werbungskostenpauschale komme. Mein häusliches Arbeitszimmer liegt im selbst genutzten Einfamilienhaus. Kann ich während der Pandemie mein häusliches Arbeitszimmer steuerlich so betrachten, wie wenn mein Arbeitgeber mir kein anderes Büro zu Verfügung stellt?
    2. Wir haben in 2021 eine umfangreiche Badrenovierung in unserem 20 Jahre alten Haus (selbst bewohnt) vornehmen lassen. Alles raus und neu. Kann ich das tatsächlich nur bei Handwerkerleistungen angeben?

    Vielen Dank schon einmal für die Antworten.

  • 1. nein, denn genau für diesen Fall wurde die Homeoffice-Pauschale "erfunden"

    2. Badrenovierungen werden laut Urteil BFH nicht zugelassen. Hat mit dem Arbeitszimmer nämlich nichts zu tun. Möglich wäre hier § 35a EStG "Handwerkerkosten". In der Hilfe nachlesen