Rechnung aus Vorjahr (nach Kleinunternehmerregelung) wird vom Kunden im Folgejahr bezahlt (Regelbesteuerung). Wegen Umstellung von MB auf Regelbesteuerung alte Rechnung nicht mehr verfügbar

  • Hallo Alle;
    ich habe folgendes Problem:
    Ich habe eine Rechnung aus dem Vorjahr in der ich als Kleinunternehmer unterwegs war, welche in diesem Jahr erst bezahlt wurde.

    Zum 1.1.2022 habe ich die Umstellung auf Regelbesteuerung von MB durchgeführt (mit den vorhanden Online Hilfen von Buhl).
    Alle Aktualisierungen von MB sind eingespielt.


    Dadurch sind nun die alten Rechnungen aus der Kleinunternehmer Zeit nicht mehr in dem aktuellen MB verfügbar.

    Wie muss/kann ich die per Onlinebanking in MB übertragene Einnahme nun korrekt verbuchen?

    Hinweis: Es handelt sich dabei auch noch um eine Rechnung an einen im EU-Ausland ansässigen Kunden (das sollte aber nicht entscheidend sein).

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Michael1972 denke einmal in aller Ruhe über Deinen Vorschlag nach

    bring doch Deinen Vorschlag und nicht son unnützen Beitrag. Wenn die Leistung/Lieferung der Ware noch zum Zeitpunkt der Kleinunternehmerregelung stattfand (was ich für mich ausgeschlossen hatte, weil Zahlungseingang später war, aber wer weiss) dann zählt der Umsatz noch in die Kleinunternehmerregelung. Wenn die Ware/Dienstleistung erst danach (zb. nach Zahlunsgeingang) erfolgte, dann zählt es zur Regelbesteuerung, wovon ich ausging, deswegen mein Ratschlag

  • da ich MB nicht nutze und in letzter Zeit das Gedönst um den Wechsel Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung mitbekommen habe, ist es nicht einfach einen Vorschlag zu machen. U.a. weil mir auch nicht bekannt ist ob mit MB Abgrenzung möglich ist.

    Schon allein diese Aussage:

    nun die alten Rechnungen aus der Kleinunternehmer Zeit nicht mehr in dem aktuellen MB verfügbar.

    lässt mir die Nackenhaare aufstellen. Was, wenn der Betriebsprüfer erscheint? soll er sagen "tut mir leid alles nicht mehr verfügbar!"

    Hier ist es Sache des Softwaresupport regulierend, helfend einzugreifen, oder des Nutzers sich eine andere Software zu suchen welche solche Dinge beherrscht.

    Ebenso dass Du den Vorschlag machst eine Rechnung ohne USt. zu stornieren und eine neue nach den neuen Regeln, also mit Ust. zu schreiben. Du kennst die UstDV bzgl. Änderung?

    Außerdem: Umsätze, die vor dem Übergang zur normalen Umsatzbesteuerung ausgeführt wurden, sind und bleiben befreit, auch wenn der Betrag erst nach dem Übergang zufließt.

    Und wenn das nicht durch eine Zuordnungsklickorgie zu bewerkstelligen ist, muss der Betrag eben händisch auf 8195 transferiert werden. Wobei es wiederum darauf ankommt ob mit Personenkonten gebucht wird und ob Soll,- o. Istbesteuerung vorliegt.

  • Wenn alle Stricke reißen, würde ich eine manuelle Buchung machen Bank an Umsätze Kleinunternehmer (denn das bleibt die Zahlung), in SKR 03 also #1200 an #8195.

    Neue Rechnung wäre definitiv falsch, da die Leistungserbringung im Vorjahr war und damit die Kleinunternehmerregelung weiter gilt!

  • ob die Leistungserbringung im Vorjahr stattfand ist ja nicht klar aus dem Beitrag zu lesen. Wenn die Ware (wenn es denn überhaupt um Ware geht) erst nach Zahlungseingang verschickt wird, unterliegt der Verkauf der Regelbesteuerung.


    nun die alten Rechnungen aus der Kleinunternehmer Zeit nicht mehr in dem aktuellen MB verfügbar.

    lässt mir die Nackenhaare aufstellen. Was, wenn der Betriebsprüfer erscheint? soll er sagen "tut mir leid alles nicht mehr verfügbar!"

    Hier ist es Sache des Softwaresupport regulierend, helfend einzugreifen, oder des Nutzers sich eine andere Software zu suchen welche solche Dinge beherrscht.

    Ja hab ich mir auch gedacht, ob die Umstellung denn richtig erfolgt ist, so wie es in anderen Beiträgen diskutiert wurde, wäre der Kleinunternehmer ja auf dem Demomandanten verfügbar oder als zweiten Mandanten. Offenbar wurde hier aber anders verfahren.

  • Hallo Alle,

    Dass noch weitere Infos benötigt werden konnte ich nicht ahnen:

    Deswegen noch folgende Infos:
    - Der alte Datenbestand kann zwecks Buchprüfung jederzeit zurückgespielt werden. Nicht elegant, geht aber.

    - Bei der Lieferung handelte es sich um eine Dienstleistung nicht um Waren.

    - Die Leistungserbringung war im letzten Jahr, nur das mit dem Kunden vertraglich vereinbarte Zahlungsziel konnte nicht einvernehmlich einmalig so geändert werden, dass er noch im letzten Jahr zahlt.

    - Da es sich um Leistungen handelte die bis kurz vor Weihnachten erbracht wurden, war eine frühere Rechnungsstellung nicht möglich (so dass das Zahlungsziel noch gepasst hätte).

    - Ich unterliege der Ist-Besteuerung

    Ich hoffe diese Zusatzinformationen helfen zu einem Ergebnis für den Fall zu kommen.
    Falls weitere Infos benötigt werden bitte einfach schreiben.

    Einmal editiert, zuletzt von Der_der_neu_ist () aus folgendem Grund: Ich habe die unterstrichene Zeile hinzugefügt:

  • Das mit dem Kleinunternehmerdatenbestand auf die Demodaten zu legen habe ich erst gestern gelesen.
    Die Umstellung fand aber schon zum 1.1.2022 statt.
    Außerdem ist mir nach der Umstellung wie in der Online-Infos beschrieben (die ich durchgeführt habe) nicht klar we das mit den Daten auf die Demodaten umswitchen funktionieren soll.

    Das lese ich mir aber nochmals durch und versuche es dann!

    Ob das noch nachträglich geht weiß ich nicht, sollte hier nach Möglichkeit aber nicht diskutiert werden.

  • Und wenn das nicht durch eine Zuordnungsklickorgie zu bewerkstelligen ist, muss der Betrag eben händisch auf 8195 transferiert werden.


    Wenn alle Stricke reißen, würde ich eine manuelle Buchung machen Bank an Umsätze Kleinunternehmer (denn das bleibt die Zahlung), in SKR 03 also #1200 an #8195.

    1200 Bank an 8195 Erlöse Kleinunternehmer

    ob oder wie das in MB gemacht wird kommt wahrscheinlich auf die Buchungsvariante an

  • Also wenn die Leistung noch letztes Jahr erbracht wurde, kann der Umsatz auch zum letzen Jahr gezählt werden.

    Ich an Deiner Stelle würde den Datenbestand auf das Demomandanten Konto legen, dazu den Kundendienst anrufen

    die machen das per Teamviewer. Wenn das erfolgt ist, kannst Du den Zahlungseingang zu Deiner Rechnung in MB buchen.

    Wertstellungsdatum müsste halt zurückdatiert werden was aber nicht geht im Programm.


    Allerdings wirst Du in Deinem Mandanten 1 der dann der Regelbesteuerung unterliegt und das gleiche Onlinekonto in MB nutzt

    dann wohl das Problem haben, dass rückwirkend Umsätze abgerufen werden, die vor dem 01.01.2022 liegen und die Du im reglbest. Mandaten

    nicht verbuchen kannst/sollst. Dafür brauchts noch eine Vorgehensweise.


    Eine hätte ich als Idee, das hängt aber davon ab, wie weit zurück die Umsätze bei Deiner Bank abgeholt werden. Wenn das 30 Tage oder weniger ist

    dann würde die Idee gehen.

  • Also wenn die Leistung noch letztes Jahr erbracht wurde, kann der Umsatz auch zum letzen Jahr gezählt werden.

    Nein, das kann er nicht. Weder EÜR (§ 11 EStG) noch USt (Istversteuerer).


    Meine persönliche Meinung, aber den Regelungen des EStG und des UStG entsprechend.

  • Du meinst der Umsatz zählt in jedem Fall zum neuen Jahr und wird regelbesteuert?

    Nein, der Umsatz fällt in das neue Jahr 2022 und unterliegt noch der für diesen Umsatz anzuwendenden Kleinunternehmerregelung des UStG.

  • Abschnitt 19.5 Absätze 1 bis 5 USTAE