Steuernachzahlung bei Lohnsteuerklasse 1, Beamtin

  • Hallo,


    ich nutze seit mehreren Jahren WISO zur ESt-Abgabe, kenne mich aber selbst nicht wirklich aus. Ich habe zur aktuell anstehenden ESt-Erklärung ein ggf. nur "Verständnis"-Problem.


    Eckdaten: Bundesbeamtin, LStK 1, ledig, keine Kinder, Jahresbrutto 39.433,43 €, gez. LSt gem. Bescheinigung 7.150,00 €


    Die LSt-Jahresbescheinigung 2021 wurde automatisch abgerufen und ins Programm übernommen. Von mir wurden noch keine weiteren Angaben zu Werbungskosten o.ä. gemacht, aber mich wundert es, dass sich allein aufgrund der Angaben auf der Jahresbescheinigung eine Nachzahlung von 635,00 € ergeben soll. Das war noch nie der Fall.

    Würde das nicht bedeuten, dass ich quasi 2021 allein zu wenig Lohnsteuer bezahlt hätte, unabhängig von ggf. gegenzurechnenden Kosten? Wurde die LSt monatlich "falsch" berechnet? Kann man das zukünftig vermeiden?


    Rechne ich die Lohnsteuer auf der Internetseite des BMF für mein Jahreseinkommen aus, komme ich auf die 7.150,00 €, die auch auf der Bescheinigung stehen.

    Rechne ich mit den im WISO-Programm z.Vfg. stehenden Rechnern komme ich auf 8.139,00 € an LSt. Warum klafft das so auseinander?


    Vll.t hat jmd. Ahnung davon, ich leider nicht. :wacko: Danke vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Von mir wurden noch keine weiteren Angaben zu Werbungskosten o.ä. gemacht, aber mich wundert es, dass sich allein aufgrund der Angaben auf der Jahresbescheinigung eine Nachzahlung von 635,00 € ergeben soll. Das war noch nie der Fall.

    Irgendwann ist immer das erste Mal. Generell die falsche Vorgehensweise, erst recht bei beamteten Personen und der Mindestvorsorgepauschale aus Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung. Ohne eingegebene tatsächliche Vorsorgeaufwendungen wird das fast immer so sein. Und nicht umsonst ist die Mindestvorsorgepauschale ein Pflichtveranlagungsgrund des § 46 EStG.


    Aber haben wir schon oft im Forum erläutert und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche leicht und schnell auffindbar.