Umfang Vermögensbericht nach § 28 Abs. 4 WoEigG

  • Der nach dem neuen WoEigG (§ 28 Abs. 4) jährlich den Eigentümern zur Verfügung zu stellende Vermögensbericht wird im Rahmen der Hausgeldabrechnung unter "Dokumente zum Objekt" automatisch mit erstellt.

    Meines Erachtens ist dieser Vermögensbericht aber unvollständig und entspricht in keiner Weise den gesetzlichen Erfordernissen.


    Wie bzw. wo kann ich bspw. im HV

    • Sachwerte wie Rasenmäher, Rauchmelder usw.
    • Verbindlichkeiten (Kredite) der WEG

    in diesen Vermögensbericht aufnehmen?


    Hat dazu jemand eine Idee oder übersehe ich da etwas?

    WISO-Hausverwalter / WISO-Steuer-Sparbuch / REINER SCT cyberJack RFID komfort / WINDOWS 11 PRO

  • Sachwerte können im Gebäude eingegeben werden, so dass sie im Vermögensbericht aufgeführt werden. In der Programmhilfe steht das auch noch einmal genauer beschrieben.



    Wie buchen Sie denn bisher das Darlehen?

    Grundsätzlich müssen die mit der Darlehensaufnahme zusammenhängenden und verbundenen Geldflüsse in der Jahresabrechnung ja bereits Berücksichtigung finden.

    Ich habe das WEG-Darlehen als Bankkonto mit den zugehörigen Buchungskonten angelegt auf denen ich die "negative" Kreditsumme als Anfangsbestand gebucht hab. Durch die Ausgabe für Zins- und Tilgung auf der Ausgabenseite der Jahresabrechnung und die Zuführung auf das Darlehenskonto kann man dann sehr schön den Verlauf darstellen.

  • Ah super! Danke für diesen Hinweis!

    Manchmal sieht man bekanntlich den Wald vor lauter Bäumen nicht. So ist es mir anscheinend hier ergangen. Ich hatte zwar auch in der Programmhilfe nach dem Stichwort "Vermögensbericht" gesucht, aber leider nichts gefunden.


    Tut mir leid, dass ich keinen Tipp geben bzw. keine Aussage bzgl. Darlehensaufnahme treffen kann, da wir bisher noch keine Kredite aufgenommen haben -sorry!

    Bis heute haben wir notwendige Investitions- oder Sanierungsmaßnahmen immer über eine Eigentümersonderumlage finanziert, sofern die Rücklage nicht ausgereicht hat.


    Danke nochmals für den wertvollen Hinweis! :thumbsup:

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