Der nach dem neuen WoEigG (§ 28 Abs. 4) jährlich den Eigentümern zur Verfügung zu stellende Vermögensbericht wird im Rahmen der Hausgeldabrechnung unter "Dokumente zum Objekt" automatisch mit erstellt.
Meines Erachtens ist dieser Vermögensbericht aber unvollständig und entspricht in keiner Weise den gesetzlichen Erfordernissen.
Wie bzw. wo kann ich bspw. im HV
- Sachwerte wie Rasenmäher, Rauchmelder usw.
- Verbindlichkeiten (Kredite) der WEG
in diesen Vermögensbericht aufnehmen?
Hat dazu jemand eine Idee oder übersehe ich da etwas?