Mit gekauften Gutschein bezahlt

  • Hallo,


    mein Bruder bekommt monatlich Gutscheine geschenkt. Da er diese nicht gebrauchen kann, habe ich ihm einen abgekauft.

    Diesen habe ich für einen geschäftlichen Einkauf verwendet. Auf dem Beleg steht nun, dass ich den Großteil mit einem Gutschein bezahlt habe.

    Kann ich diese Ausgabe nun überhaupt noch absetzen? Ich habe den Gutschein schließlich gekauft, nicht geschenkt bekommen. Muss ich nun eine Quittung an meinen Bruder ausstellen, damit meine Ausgabe verbucht wird oder ist das gar nicht möglich?

  • Der Gutschein hat den Wert, zu dem du ihn deinem Bruder abgekauft hast (hoffentlich Beleg hierfür vorhanden). Dann ist mMn der ansetzbare Betrag das, was über den Gutschein hinaus von dir gezahlt wurde plus der Betrag, den du für den Gutschein bezahlst hast.

    Grundsatz im Steuerrecht: nur tatsächlich geleistete Zahlungen berechtigen zum Abzug!

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Mit Gutschein bezahlt (kein Geschenk, sondern gekauft!)“ zu „Mit gekauften Gutschein bezahlt“ geändert.