Zum 1. April 2022 wird bei mir eine doppelte Haushaltsführung entstehen.
Wie mir bekannt ist, sind im Vorlauf entstandene Kosten im Kontext der doppelten Haushaltsführung, wie beispielsweise Fahrtkosten für Besichtigungstermine ansetzbar. Diese Kosten sind aber noch im Jahr 2021 entstanden. Wann mache ich diese geltend? Bereits in der Steuerklärung für 2021 oder für 2022, wenn auch die doppelte Haushaltsführung begründet ist?
Vielen Dank für eure Hilfe!