Rechnung über Dienstleistung an Honkong-Händler mit DE Umsatzsteuer Ident Nr.

  • Hallo,


    ich muss an einen Händler in Hongkong eine Rechnung für Werbeanzeige schreiben. Der Händler hat mit Adresse in Hongkong und eine DE-Umsatzsteuernummer genannt.
    Wie muss ich hier die Rechnung ausstellen, welchen Hinweis bezüglich Umsatzsteuer muss ich hier angeben?

    Muss ich die Umsatzsteuer hier ausweisen ?
    Und auf welches Konto (SKR03) muss ich in diesem Fall die Zahlung buchen?


    Hat da schon jemand Erfahrung?

  • Die deutsche Umsatzsteuer-ID hat für dich keine Bedeutung, diese dient nur bei Verkäufen deines Kunden an deutsche Kunden!

    Du hast nach den Regeln für Dienstleistungen an Kunden in einem Drittland zu berechnen. Dazu musst du bestimmen, ob deine Dienstleistung in Deutschland oder im Drittland erbracht wurde (§ 3a UStG prüfen). Je nach Ergebnis ist deutsche Umsatzsteuer oder eben Reverse Charge auszuweisen.

    Beachte: der § 3a UStG ist lang, hat viele Sondervorschriften und Ausnahmen. Der UStAE (Umsatzsteuer-Anwendungserlass) hilft ebenfalls weiter in Zweifelsfragen. Beides kannst du unter www. gesetze-im-internet.de/ nachlesen.