Hallo liebe Community,
meine Frau und ich befinden uns gerade bei der Erstellung der Steuererklärung für das Jahr 2021. Meine Frau war das gesamte Jahr über in Mutterschutz bzw. anschließend in Elternzeit. Im Softwareprogramm möchten wir nun unter "Erhaltene Leistungen" für meine Frau alle Zuflüsse aufführen. Uns stellt sich die Frage, welche Leistungen dort aufgeführt werden müssen. Bisher haben wir manuell eingetragen bzw. wurde automatisch über den Belegabruf von Elster übernommen:
- Automatisch: Mutterschaftsgeld, allerdings nur der Anteil der Krankenkasse
- Manuell: Elterngeld der Bundeskasse
Sie hat ihren Lohnsteuerbescheid vom Arbeitgeber bereits erhalten und dort ist in Zeile 15 "Zuschuss zum Mutterschaftsgeld" ebenfalls ein Betrag ausgewiesen, jedoch wurde dieser nicht in den Reiter "Erhaltene Leistungen" übernommen. Daher die Frage:
- müssen wir den Betrag aus Zeile 15 manuell unter "Erhaltene Leistungen" als dritten Eintrag aufführen?
- gibt es weitere Leistungen aus dem Lohnsteuerbescheid o.ä. die in der Regel dort noch aufgeführt werden müssen?
Vielen Dank für Eure Hilfe und viele Grüße!