Minijobs als Arbeitgeber: pauschal besteuerter Fahrtkostenersatz und Sachbezüge

  • Ich bin gerade dabei, einen Minijobber als in meinem privaten Haushalt als Haushaltshilfe einzustellen. Da er schon einen anderen Minijob hat, sind wir beim Stundenlohn nur bei leicht über 12 Euro, um insgesamt unter den 450 Euro zu bleiben.


    Ich habe dann angeboten, dass ich noch die Fahrtkosten übernehmen kann. Noch nicht angeboten, aber überlegt habe ich, monatlich einen 50-Euro-Gutschein als Sachbezug zusätzlich zum Arbeitslohn dazu zu geben, um die Haushaltshilfe trotz des etwas niedrigen Stundenlohns längerfristig zu binden.


    Zu beiden Punkten habe ich eine Frage.


    Fahrtkostenersatz Minijob und pauschale Besteuerung


    Im WISO Steuer-Sparbuch 2022 wird im Minijobs-Modul bei den Stammdaten des Arbeitgebers folgendes abgefragt: "Wird die Lohnsteuer für alle Arbeitnehmer pauschal mit 2% abgerechnet und wurden keine pauschal zu besteuernden Arbeitgeberleistungen (beispielsweise Fahrtkostenersatz) erbracht?". Als Hilfe steht dabei: "Beantworten Sie die Frage mit Ja, wenn die Versteuerung des Arbeitslohns mit einem Pauschalsteuersatz von 2 % erfolgen soll. Sie sollten die Frage mit Nein beantworten, wenn eine 'normale' Versteuerung nach Steuerklasse erfolgen soll."



    Da ich auf keinen Fall eine Lohnsteuer-Anmeldung und eine Besteuerung nach Steuerklasse möchte, habe ich hier mit "Ja" geantwortet. (Wenn man mit "Nein" antwortet, erscheint auch die Eingabemaske zur Lohnstueranmeldung.)


    Obwohl ich oben mit "Ja" geantwortet habe, kann ich aber nun bei den Abrechnungen der Arbeitnehmer einen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss angeben.

    Dies wird auch auf der Gehaltsabrechnung entsprechend vermerkt:



    Was ist denn jetzt richtig? Kann ich den Fahrtkostenzuschuss ohne Lohnsteuer-Anmeldung zahlen oder nicht?


    Anzeige steuerfreier Bezug auf Gehaltsabrechnung


    Ein steuerfreier Sachbezug ist seit diesem Jahr bis 50 Euro möglich (bis letztem Jahr nur 44 Euro). Hier könnte ich dem Arbeitnehmer jeden Monat einen Citygutschein, den viele Geschäfte in unserer Stadt anbieten, geben. Ich habe dies in der Eingabemaske wie folgt eingegeben:




    Dies erscheint prinzipiell auch richtig auf der Gehaltsabrechnung in den Brutto-Bezügen und Netto-Abzügen (siehe oben). Allerdings ist es laut meiner Internetrecherche nötig, dass ein Sachbezug konkret auf der Gehaltsabrechnung einzeln benannt ist und der Abgabetag vermerkt wird. Kann man die Gehaltsabrechnung entsprechend ändern, dass statt "Steuerfreier Bezug" bzw. "Netto-Abzüge" dort "Citygutschein Musterstadt, abgegeben am 15.2.2022" erscheint?

  • Zu meinem ersten Punkt fällt mir gerade noch etwas auf: eventuell ist die Frage missverständlich/falsch formuliert.


    Bedeutet "Wird die Lohnsteuer für alle Arbeitnehmer pauschal mit 2% abgerechnet und wurden keine pauschal zu besteuernden Arbeitgeberleistungen (beispielsweise Fahrtkostenersatz) erbracht?" statt meiner obigen Interpretation etwa "Wird die Lohnsteuer für alle Arbeitnehmer pauschal mit 2% abgerechnet und wurden keine nicht-pauschal zu besteuernden Arbeitgeberleistungen (beispielsweise Fahrtkostenersatz) erbracht?"?


    Das wäre logischer.

  • Zumal bei einem Minijobber, der mit dieser pauschal versteuerten Leistung über die Minijobgrenze kommen würden. Hier würde ich erst einmal klären, ob dies überhaupt möglich ist ohne den/die Minijobber/in aus der Minijobzone zu hieven.

  • Danke. Ergibt ja eigentlich auch Sinn, weil man diese Steuern ja auch abführen muss. Dann sollte das Programm aber eine Warnung geben, wenn man bei den Arbeitgeberstammdaten angibt, dass man keine pauschale Besteuerung hat, und dann trotzdem beim Arbeitnehmer einen pauschal besteuerten Fahrtkostenzuschuss angibt.

  • Möglich, aber nicht sicher, denn es gibt immer den Fremdvergleich und der greift auch bei Minijobs. Warum hier nicht auf die tatsächlichen Fahrtkosten abstellen und diese steuerfrei ersetzen?

  • Guter Punkt, werde ich überlegen!


    Zu den steuerfreien Sachbezügen (44 Euro bis 2021/50 Euro seit diesem Jahr) hatte ich eigentlich vielmals gelesen, dass das auch bei einem Minijob möglich ist, und sogar bei jedem Minijob einzeln. Es muss aber immer zusätzlich zum vereinbarten Lohn gezahlt werden (also muss durch den vereinbarten Lohn auch der Mindestlohn abgedeckt werden).

    • Offizieller Beitrag

    Da er schon einen anderen Minijob hat, sind wir beim Stundenlohn nur bei leicht über 12 Euro, um insgesamt unter den 450 Euro zu bleiben.

    Geht es hier jetzt eigentlich nicht nur noch um Steuergestaltung? Das wäre so dem Forum nämlich in der Tat aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet.