Gesonderte einheitliche Feststellung / Abweichende Verteilung Vermietung / Verpachtung

  • Hallo,

    ich mache jährlich eine gesonderte einheitliche Feststellung für eine Erbengemeinschaft die eine Immobilie vermietet hat.

    Die Aufteilungsschlüssel zwischen den beiden Personen ist 50/50.

    Es fallen aber jedes Jahr auch Kosten an, die abweichend von dem Schlüssel auf die Personen zu verteilen sind.

    Dazu gibt es den Dialog "Abweichende Verteilung Vermietung / Verpachtung".

    Dort steht oben zunächst der "Gesamtbetrag". Im Beispiel -3.167€.

    Wenn ich nun im Bereich "Abweichende Verteilung" für Person 1 und 2 Beträge eingebe , im Beispiel -1.770€ und -150€, errechnet sich automatisch die Summe und die Zeile "Davon abweichend vom Schlüssel verteilt" wird angepasst. Im Beispiel -1.920€.

    So jetzt kommt meine Frage:

    Die Zeile "Davon nach Schlüssel zu verteilen" passt sich nicht automatisch auf die Differenz von "Gesamtbetrag" und "Davon abweichend vom Schlüssel verteilt" an. Im Beispiel -1.247€.

    Das muss ich stattdessen selbst ausrechnen und manuell eintragen.

    Warum ist das so? Wäre doch einfach zu automatisieren oder mache/verstehe ich etwas falsch?

    VG

    Klaus


    • Offizieller Beitrag

    Wäre doch einfach zu automatisieren oder mache/verstehe ich etwas falsch?

    Das hat doch nichts mit der Verteilung der Einkünfte zu tun, sondern ist über Sonder-Werbungskosten zu regeln. Entsprechend Einnahmen wären dann Sonder-Einnahmen. Aber es muss natürlich alles vertraglich geregelt sein und dem FA ggf. dargelegt werden.

  • Ich verstehe die Antwort nicht.


    Hier ist doch ein ganz simpler Sachverhalt.

    Es gibt einen Gesamtbetrag, der normalerweise nach dem Schlüssel verteilt wird.

    Ich kann hier eingreifen und festlegen welcher Teil des Gesamtbetrages nicht nach dem Schlüssel verteilt wird.

    Dann ergibt sich der verbleibende Rest des Gesamtbetrages, der weiterhin nach dem Schlüssel verteilt wird durch die Differenz. Trotzdem muss ich das manuell anpassen.

    Wenn ich es nicht tue gibt es beim Verlassen des Menüs eine Fehlermeldung.

    Die Prüfung der Zahlen auf Konsistenz findet also statt.


    ???

  • Du kannst nicht einfach so die Einkünfte der Gesamthand (und ebensowenig die Werbungskosten) frei nach Gusto auf die einzelnen Beteiligten verteilen. Das Finanzamt hat da ein sehr wachsames Auge.

    Die von der GbR erzielten Einkünfte (Einnahmen minus Ausgaben) sind in der Regel nach dem vereinbarten Schlüssel zu verteilen. Nur Einnahmen/Ausgaben, die ein Beteiligter darüber hinaus im Namen der Gesellschaft erzielt/verausgabt, fallen dann unter die Sondereinnahmen (z. B. Zinsen aus einem der Gesellschaft gegebenen Darlehen) bzw. die Sonderausgaben (Fahrtkosten etc.).

    Der Gesellschaftsvertrag ist Basis der Verteilung und wenn es keinen gibt, gilt die gleichmäßige Verteilung auf die Gesellschafter.

  • Irgendwie schreiben wir aneinander vorbei.


    Ich bin nicht an dem Punkt, was das FA akzeptiert und was nicht.

    BTW: Ich mache das so seit 3 Jahren ohne irgendeine Reklamation. Die unterschiedlichen Kosten ergeben sich schon dadurch, dass ich die komplette Hausverwaltung mache und die andere Person nichts tut.


    Aber mir geht es hier um die Funktion der Software.

    Es gibt 3 Positionen:

    Einkünfte (1) die nach dem Schlüssel verteilt werden, Einkünfte (2) die (durch mich in diesem Dialog festgelegt) nicht nach dem Schlüssel verteilt werden, und die Gesamteinkünfte (3). Aus meiner Sicht gilt 1 + 2 = 3. Wenn also 3 feststeht, ich 2 festlege ist 1 = 3 - 2.

    Warum muss ich 1 auch noch eingeben in diesem Dialog?


    Hat jemand von Euch das schon mal in der Software nachvollzogen?

    • Offizieller Beitrag

    Hat jemand von Euch das schon mal in der Software nachvollzogen?

    Ich glaube, keiner von uns vollzieht etwas nach, was seiner Meinung nach falsch ist. Und da ist die übereinstimmende Meinung, dass es insoweit ausschließlich der Bereich Sondereinnahmen bzw. Sonder-Werbungskosten in Betracht kommt.


    Warum ist das so? Wäre doch einfach zu automatisieren oder mache/verstehe ich etwas falsch?

    Letzteres:


    Unsere bescheidene Anwendermeinung. :(

  • Danke für die Erläuterungen.


    Da ich es seit 2018 wie von mir beschrieben gemacht habe und mein Finanzamt das unwidersprochen akzeptiert hat, werde ich es für 2021 wieder so machen.


    Ab 2022 fällt die gesonderte einheitliche Feststellung weg, da ich die Immobilie zum Jahreswechsel komplett übernommen habe.

    • Offizieller Beitrag

    Da ich es seit 2018 wie von mir beschrieben gemacht habe und mein Finanzamt das unwidersprochen akzeptiert hat

    Das ist nichts, worauf Du Dich berufen kannst. Das FA kann etwas auch einfach nicht (ausreichend) geprüft haben. Und das bei näherer Prüfung beim nächsten mal dann auch bemängeln würden. Nichtsdestotrotz bist Du verpflichtet, korrekte Angaben zu machen.

  • Dann hast du hoffentlich auch Bescheide, die nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen - sonst kann nämlich auch noch 2018 geändert werden, falls das Finanzamt den Fehler findet.