Umsatzsteuer der PV-Anlage wo eintragen in Steuer Sparbuch 2022

  • Hallo


    ich mache seit Jahren meine Steuer mit Wiso Steuer Sparbuch. PV-Anlage seit 11/2009 Volleinspeisung. EÜR usw, alles gut und läuft.


    Im lauf des letzten Jahre 2021 habe ich meine PV-Anlage auf Liebhaberei Anlage umgestellt. Das heißt, meine Anlage fällt komplett aus der Steuer raus.

    Meinem Strom-Anbieter von dem ich meine Abschläge bekomme, habe ich angeschrieben und er zahlt mir seit 10/2021 nur noch Netto.

    Nun muss ich die Mwst (Umsatzsteuer) von 01-09/2021 von den Abschlägen noch irgendwo eintragen.

    Wo mach ich das bzw. wo muss ich das eintragen?


    Danke schon mal.

    • Offizieller Beitrag

    Im lauf des letzten Jahre 2021 habe ich meine PV-Anlage auf Liebhaberei Anlage umgestellt.

    Du meinst das?

    2021-06-02-gewinnerzielungsabsicht-bei-kleinen-photovoltaikanlagen-und-vergleichbaren-blockheizkraftwerken BMF .pdf


    Wo mach ich das bzw. wo muss ich das eintragen?

    Wenn Du das beantragt hast, dann gibt es da in der Eingabemaske eine Frage, die Du bestätigen musst. In dem Moment wird die bisherige EÜR zu einer Anlage zur USt-Erklärung, die ja für 2021 wohl noch fällig wird.
    Einen Thread im Forum dazu kennst Du übrigens schon: Photovoltaikanlage Liebhaberei: Wo kommt die gezahlte Umsatzsteuer vom NB rein?


    Meinem Strom-Anbieter von dem ich meine Abschläge bekomme, habe ich angeschrieben und er zahlt mir seit 10/2021 nur noch Netto.

    Warum stellt man Mitte des laufenden Jahres um? Die Option zur USt-Pflicht gilt nach dem UStG immer für das Kalenderjahr und man schuldet aus dem Umsatz des Kalenderjahres die USt. Ob die nun in den Gutschriften gesondert ausgewiesen wurde oder nicht, das spielt da m.E. keine Rolle. Und das FA musst Du über diesen Sachverhalt ebenfalls informieren, damit es für 2022 entsprechend reagieren kann.

  • Diese Umstellung mitten im Jahr geht nicht! Entweder von Januar 2021 an oder erst vom Januar 2022. Die Liebhaberei ändert auch nichts an der Umsatzsteuerpflicht - die besteht weiterhin, eine Änderung ist auch hier nur zum Jahreswechsel möglich und ist dem Finanzamt anzuzeigen (formloses Schreiben reicht). Dann muss aber dein Energieversorger die Abschläge über eine Rechnungskorrektur ab Januar ändern.

    Die Liebhaberei wirkt zurück bis zum Datum der Inbetriebnahme, was Änderungen deiner Steuerbescheide bewirken kann. Damit ist von Anfang an keine EÜR mehr zu erstellen und die USt-Zahlungen sind privat veranlasst.

  • Danke für die Antworten, schau ich mal nachher nach.

    Ich habe den Energieversorger angeschrieben das ich umgestellt habe mit bitte um Umstellung auf netto zum 01.22, aber er stellte mich gleich um + Abrechnung und neue Abschläge (netto eben).

  • kurze Rückmeldung:

    Ich habe die Jahresabrechnung vom Energieversorger bekommen. Muss die gezahlte Umsatzsteuer wieder zurück zahlen, sprich 2021 komplett Netto Abschläge.

    Hab das Finanzamt angeschrieben und gefragt ob ich die PV Anlage nun komplett löschen kann oder mit 0€ angeben muss in der Steuererklärung (die Abrechnung hatte ich mit gesendet).

    Antwort: In der Einkommensteuererklärung 2021 keine Angaben zu gewerbliche Einkünfte.

    Also fliegt die PV Anlage komplett raus.

  • Einkommensteuer richtig - aber normalerweise dann einmal jährlich Umsatzsteuer mit Angabe der Umsätze als Kleinunternehmer.