Liebe Forumsgemeinde,
ich habe kleinere Festgeldanlagen bei deutschen und ausländischen Banken (Schweden, Norwegen)
Wenn ich jetzt keinen Freistellungsauftrag gestellt habe, wird das dann trotzdem vom Finanzamt
bei meiner Einkommensteuererklärung berücksichtigt? d.h. weiß das Finanzamt dass ich keinen
Freistellungsauftrag gestellt habe und ziehen die dann den Freistellungsauftrag von der zu zahlenden
Kapitalertragssteuer automatisch ab?
Freue mich über Antworten