Rücklage mit nicht umlagefähigen Kosten verrechnen

  • Hallo Community,


    ich bin jetzt schon seit einiger Zeit mit dem Problem konfrontiert, dass Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage (IHR) gar nicht verrechnet werden, oder es zumindest so aussieht.


    Es wurden im Jahr 2021 Sonderzahlungen in die IHR getätigt. Diese Zahlungen habe ich mit dem Assistenten für Rücklagen auf das entsprechende Konto gebucht. Dann wurden die entsprechenden Entnahmen ebenfalls per Assistent aus der Rücklage gebucht.


    Bei der Hausgeldabrechnung findet dies aber nicht statt. Ich weiß nicht, an welchem Häkchen ich da klicken muss.

    Es müssten eigentlich ein Teil der nicht umlagefähigen Betriebskosten mit den Rücklagenvorschüssen verrechnet werden. Derzeit sieht es so aus, als ob die Rücklage für sich steht und nicht angetastet wurde.


    Viele Grüße

    Kuddenberg









  • Es müssten eigentlich ein Teil der nicht umlagefähigen Betriebskosten mit den Rücklagenvorschüssen verrechnet werden.

    Das wäre aber eine Zweckentfremdung der Rücklagen - das darf nicht sein. Nicht umlagefähige Betriebskosten müssen über das Hausgeld abgedeckt werden, die Rücklagen sind nur und einzig mit Instandsetzungskosten verrechenbar. Und hier müssen die Kosten der Instandsetzung als Entnahme ausder Rücklage nachweisbar sein.

  • Ich habe eine Rücklage u.a. für die anstehende Sanierung der Heizung.


    Die Rechnungen dafür habe ich über den Assistenten für Rücklagen als Instandsetzung Heizung übernommen.


    In der Abrechnung erscheinen diese Kosten als nicht umlagefähige Kosten.



    Wenn ich jetzt festhalte, dass diese Posten nur mit dem Hausgeld verrechnet werden, erschließt sich mir der Sinn von der Rücklagenbuchung nicht.


    Ich würde jetzt die Rücklage entsprechend dem MEA auf Hausgeld VS buchen. Dann hätte ich die Zahlen ja richtig stehen, aber ich glaube das wäre dann überhaupt nicht zulässig.

  • Die Rücklage wird genau zu diesem Zweck gebildet, nämlich dass für größere Instandhaltungen genug Geld auf dem Konto ist. Reparaturen sind nicht umlagefähig (auf die Mieter). Die Entnahme aus der Rücklage ersetzt die Zahlungspflicht der Eigentümer.

  • Das habe ich schon verstanden, aber warum rechnet das Programm das nicht?


    Rücklage ist da *Check*

    Rechnung Instandhaltung wird über den Assistenten für Rücklagen von der Rücklage abgebucht *Check*




    Programm zieht die Rechnung NICHT von der Rücklage ab, sondern vom Hausgeld. Die Rücklage bleibt unberührt.


    Ich habe also offensichtlich einen Fehler gemacht, weiß aber nicht wo.

  • In einem anderen Post habe ich gelesen, dass der Umlageschlüssel auf Einheit, statt auf MEA stand. Das habe ich geändert. Jetzt sieht es schon besser aus, aber die Rücklagen werden noch immer ignoriert?





  • Was willst du denn noch berücksichtigen? Die nicht umlagefähigen Betriebskosten hast du mit der Entnahme aus der Rücklage verrechnet. Damit ist die in Summe 0,00! Umlagefähige Betriebskosten + Heizkosten - HG-Vorschüsse ergeben die Anpassung der Vorschüsse (also Rückzahlung an die Eigentümer.

    Allerdings verstehe ich nicht so ganz den Rest - was hast du gebucht?

  • Ich will einfach nur die Kosten der Instandhaltung aus der Rücklage begleichen. Mehr nicht.


    Und da wird hier so nicht gerechnet.


    Die nicht umlagefähigen Betriebskosten werden mit einer Summe aus dem Nichts gebucht und verschwinden damit einfach.


    Wenn ich die 1952,92 € aus den Rücklagen nehme, kann in der Rücklage nicht 2169,00€ stehen, sondern nur noch 216,08 €


    Ich habe jetzt als Guthaben die Rücklage und dann nochmal die nicht abgerechneten nicht umlagefähigen Kosten. Als Renditeobjekt nicht schlecht, aber halt nicht richtig.


    Ich habe einfach die von den Eigentümern gezahlten Rücklagen per Assistent in das Rücklagenkonto gebucht und die Rechnungen für die Instandhaltungen aus der Rücklage wieder entnommen. Das wird "empfohlen" für den DAU, scheint aber nicht zu funktionieren.

  • Diese Buchungen sind mir ehrlich gesagt etwas zu unverständlich.

    Vorgehen wäre:

    a) Rechnungen erfassen auf Großreparaturen und von "normalen" Bankkonto zahlen

    b) Entnahme aus der IR (Buchung von Konto IR bei Bank auf "normales" Bankkonto) und

    c) Entnahme aus Rücklage mittels Assistenten.

  • Diese Buchungen sind mir ehrlich gesagt etwas zu unverständlich.

    Vorgehen wäre:

    a) Rechnungen erfassen auf Großreparaturen und von "normalen" Bankkonto zahlen

    b) Entnahme aus der IR (Buchung von Konto IR bei Bank auf "normales" Bankkonto) und

    c) Entnahme aus Rücklage mittels Assistenten.

    :thumbup: +1

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Diese Buchungen sind mir ehrlich gesagt etwas zu unverständlich.

    Vorgehen wäre:

    a) Rechnungen erfassen auf Großreparaturen und von "normalen" Bankkonto zahlen

    b) Entnahme aus der IR (Buchung von Konto IR bei Bank auf "normales" Bankkonto) und

    c) Entnahme aus Rücklage mittels Assistenten.

    Das verstehe ich nicht.


    a und b ist logisch, aber warum mit c dann nochmal die Entnahme buchen?

  • Hast du schon einmal eine WEG-Abrechnung gemacht? Du hast aus dem speziellen Bankkonto für die Instandhaltungsrücklage gezahlt und damit die Rechnungen ausgeglichen. Jetzt muss doch die Rücklage dem Bankkonto angepasst werden und die Entnahme erscheint sonst bei den Eigentümern nicht in der Abrechnung.

  • Ich habe bereits einige WEG Abrechnungen gemacht, ebenso für Mieter. Dies allerdings nicht mit dem Hausverwalter, hier ist es erst die zweite Abrechnung.


    Wenn ich die Sachen händisch machen muss, macht der Assistent für Rücklagen doch keinen Sinn. In der Empfehlung steht, diesen immer zu nutzen.


    Ich meine, dass man den auch nicht sonderlich falsch bedienen kann.

    Ich buche mit dem Assistenten die Rücklagen ein, buche die Rechnungen aus.


    Auf der Abrechnung sieht das erstmal auch in Ordnung aus.


    Betriebskosten nicht umlagefähig

    Abzüglich Entnahme aus Rücklage


    so soll das sein


    Das Programm rechnet jetzt nur noch die umlagefähigen Betriebskosten und die Heizkosten. Das wird von den Hausgeld VS abgezogen und es bleibt ein Überschuss.


    Aber die Rücklage wird rechnerisch auch nicht belastet.


    Im konkreten Fall muss ich 3554,89 € zahlen (Betriebskosten umlagefähig, nicht umlagefähig und Heizkosten.

    Dem gegenüber stehen Hausgeld VS von 3316,81 €.


    Ungeachtet der Rücklagen würde ein Überschuss von 237,08 € bestehen.


    Jetzt sind die nicht umlagefähigen Betriebskosten ja eigentlich aus den Rücklagen zu bestreiten, so ist es zumindest über den Assistenten gebucht worden.


    Das Programm sagt jetzt, dass die nicht umlagefähigen Betriebskosten ja durch die IHR abgegolten werden. Das passt auch. Der Überschuss Hausgeld VS beträgt dann 1714,87 €.


    Jetzt sollte eigentlich die Rücklage um die nicht umlagefähigen Betriebskosten verringert werden, wie es auch in der Abrechnung steht.


    In der Rücklage sollten dann noch 216,08 € drin sein.


    Das Programm rechnet also die nicht umlagefähigen Betriebskosten vom Hausgeld VS ab und lässt gleichzeitig die Rücklage stehen.

    Gegenüber dem realen Überschuss von 1930,95 € weist das Programm einen Überschuss von 3883,84 € aus.


    Also macht der Assistent irgendetwas falsch, obwohl in der Abrechnung die Zuführung und Entnahme richtig dargestellt sind, siehe Bild.



    Ich versuche mal die Bewegungen zur IHR zusammenzutragen.

  • Warum buchst du die Rechnungen auf 8820? Das sind im ersten Schritt doch Ausgaben, die auf das entsprechende Konto für Großreparaturen gehören (wie ich oben geschrieben habe). Durch diese Buchungen funktioniert dann der Rücklagenassistent auch nicht mehr.

  • Das sind doch keine Rechnungen, sondern die Vorauszahlungen Rücklage., die auf 8820 gebucht werden.


    Wie gesagt habe ich per Assistent die Rücklagen übernommen und auch die Rechnungen gebucht.

  • Mit dem RL Assistenten bucht man keine Rechnungen.

    Der ist nur für die Zuführung und die Entnahmen (+Zinsen, Porto etc.) von RL Geldern notwendig. Und zwar immer dann wenn man GELD zwischen Girokonto und dem IHR Konto transferiert (in beide Richtungen).


    Deine Handwerkerrechnungen buchst und zahlst Du immer gegen Bank (Giro). Ob Du dann diese Rechnungsbeträge wieder im IHR Konto aufs Girokonto transferierst, ist ein 2. Schritt (den machst Du dann über den Assi).


    Das Chaos fängt meistens an, wenn man versucht direkte finanzielle Transaktionen vom IHR-Bankkonto zu veranlassen ... das typische "da zahl ich den Malerbetrieb direkt aus dem IHR Festgeldkonto"-Gewurstel, anstatt 1. die Rechnung vom Girokonto zu zahlen und 2. die Summe dann vom IHR Konto aufs Girokonto als Ausgleich zu überweisen (...kann man auch VOR der Zahlung vom Girokonto machen, wenn nicht genug Geld drauf liegt). Darum mein Rat: IMMER sauber trennen! Rechnungen werden NUR vom Girokonto bezahlt, RL Buchungen NUR zwischen Giro und RL Konto.


    Jetzt gibts natürlich Spezialisten, die führen gar kein physisches IHR Konto, sondern nur ein buchhalterisches ... und parken die IHR Gelder der Einfachheit halber auch auf dem Girokonto. Kann man machen, wenn man saubere Buchhaltung draufhat und den HV korrekt über doppelte Buchführung bedienen kann. Für 99% der Wiso Nutzer rate ich davon ab, das führt nur zur Verwirrung.

    So machen wie von mir beschrieben (mit 2 Konten, Giro + IHR), dann klappt das auch !