USt-Vorauszahlung 4. Quartal in Vorauszahlungssoll Vorjahr buchen

  • Hallo zusammen,

    ich versuche vergeblich eine Lösung für folgende Situation zu finden:

    - USt-Vorauszahlung 4. Quartal wurde erst am 11.01.22 entrichtet, d.h. sie gehört in die EÜR für 2022, muss aber ins Vorauszahlungssoll für 2021 - soweit richtig, oder?!

    Wenn ich diese Zahlung in 2021 gar nicht buche, ist sie selbstverständlich auch nicht in der EÜR 2021 (die stimmt also), allerdings ist das Vorauszahlungssoll in der USt-Jahreserklärung dann zu niedrig. Das lässt sich zwar manuell korrigieren, aber ich denke immer, es muss doch auch einen ordentlichen Buchungsweg dafür geben, oder nicht?!


    Ich habe hier folgende Threads dazu gefunden:

    und


    In beiden Threads wird empfohlen, die Verrechnungskonten 1370 (gibts seit 2020 nicht mehr) und 1371 zu nutzen. Aber sobald ich das mache (z.B. 1780 S and 1371 H oder auch testweise mal umgekehrt) verändert es meinen Gewinn, d.h. es wird in die EÜR 2021 aufgenommen und das kann doch nicht richtig sein. Ist diese Vorgehensweise vielleicht nur für den umgekehrten Fall anwendbar (also Berücksichtigung in Eür 2021)?


    Habe dann einfach mal ein bisschen rumprobiert und wenn ich 1780 S an 1580 H (Gegenkonto Vorsteuer 4/3) buche, dann stimmt alles. Da ich aber über 1580 sonst nie was gelesen habe, kommt mir das alles etwas suspekt vor.


    Wäre für Hilfe dazu sehr dankbar :)

  • anikoko

    Hat den Titel des Themas von „USt in USt-Erklärung 2021, aber in EÜR 2022“ zu „USt-Vorauszahlung 4. Quartal in Vorauszahlungssoll Vorjahr buchen“ geändert.
  • Bitte lies einmal den § 11 EStG durch - die Umsatzsteuervorauszahlungen gehören zu den regelmäßigen Zahlungen im Sinne dieses Paragraphen. Damit ist eine Ausgabe im 10-Tage-Zeitraum nach dem Schlusstermin ( 31.12.) in das Vorjahr einzubeziehen und verändert damit auch ganz selbstverständlich die EÜR. Dafür wird dann 2022 nicht mit dieser Zahlung berechnet.

  • Danke für die Antwort, aber da die Zahlung erst am 11.01.22 geleistet wurde fällt sie doch eben NICHT in die 10-Tage-Regelung und muss daher die EÜR 2022. Und ich weiß nicht, wie ich sie aber trotzdem in Vorauszahlungssoll der USt-Jahreserklärung 2021 bekomme.

  • Hallo Anikoko,

    wenn ich das richtig sehe, dann solltest du das Buchungsdatum auf den 30.12.21 legen. Damit wird die Buchung dem Jahr 2021 zugerechnet (wie es sich ja für eine SOLL-Versteuerung gehört). Da Buchung und Zahlungstermin unabhängig voneinander sind geht das. Allerdings ergibt sich das Problem, dass nur Wertstellungen (Zahlungen) bis zum 10.1.22 in das Jahr 2021 zurück berücksichtigt werden.

    Wenn du also noch keine Vorsteueranmeldung Q4 gemacht hast wegen einer Dauerfristverlängerung, dann kannst du noch ändern. Dann muss aber auch die Vorauszahlung ins Jahr 2021.

  • Vielen Dank. Sorry ich vergaß zu erwähnen dass ich Ist-Versteuerer bin und keine Dauerfristverlängerung habe. Ich habe einfach 1 Tag zu spät gezahlt.

    Wenn ich richtig informiert bin, muss meine Zahlung vom 11.1.22 also in die EÜR 2022 als Betriebsausgabe, aber zugleich in den USt-Vorauszahlungssoll von 2021. Sobald ich eine Buchung auf dem 31.12.21 lege (z.B. 1780 an 1371) wird es allerdings in die EÜR 2021 aufgenommen, ich möchte es ja aber NUR in den Vorauszahlungssoll aufnehmen. Funktioniert das wirklich nur über eine manuelle Korrektur des Vorauszahlungssolls in der USt-Jahreserklärung?

  • Hallo,

    frag einfach bei deinem FA nach, in welchen Zeitraum sie deine Zahlung gebucht haben.

    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann willst du die Zurechnung der Zahlung zwar für 2021 haben (ohne eine UStVA für 2021 bzw Q4 gemacht zu haben), aber den Wert der Zahlung in der EÜR von 2022 berücksichtigt wissen. Puh, was für ein "Durcheinander". Das FA macht vieles mit, als auch die Zurechnung einer "späteren" Zahlung für einen vorherigen Zeitraum. Frag nach.

  • Also ich versuchs nochmal:

    - USt-VA Q4 wurde gemacht, abgegeben und bezahlt am 11.01.22 > 1 Tag zu spät für die 10-Tage-Regelung.

    Folge:

    - Die Zahlung zählt als Betriebsausgabe 2022, muss also in die EÜR 2022 (kein Problem, da buche ich 1789 an 1200)

    Sie muss aber natürlich bei der Umsatzsteuerjahreserklärung 2021 im Vorauszahlungssoll berücksichtigt werden, da dort sonst noch eine Nachzahlung über genau den Betrag errechnet wird, den ich ja eben 11.01.22 gezahlt hab.

    Man kann das zwar manuell korrigieren, ich suche aber nach einer sauberen Verbuchung damit ich da nicht immer manuell ran muss.

  • aber da die Zahlung erst am 11.01.22 geleistet wurde fällt sie doch eben NICHT in die 10-Tage-Regelung und muss daher die EÜR 2022.

    Ich habe einfach 1 Tag zu spät gezahlt.

    Wenn Du selber per klassischer Überweisung erst am 11.01.2022 angewiesen hast, dann gehört das in der Tat in die EÜR 2022. Ohne weitere Info geht heutzutage eigentlich jeder von einem Lastschriftverfahren aus, da es das angenehmste und sicherste Verfahren ist, keine Säumniszuschläge etc. zu kassieren.


    frag einfach bei deinem FA nach, in welchen Zeitraum sie deine Zahlung gebucht haben.

    Das FA verbucht am Tag des Geldeingangs mit entsprechendem Wertstellungsdatum. Das ist für den Steuerbürger und seine Buchung absolut irrelevant.


    Puh, was für ein "Durcheinander". Das FA macht vieles mit, als auch die Zurechnung einer "späteren" Zahlung für einen vorherigen Zeitraum. Frag nach.

    Das ist weder ein Durcheinander noch macht das FA irgend etwas mit. Die Dinge werden kassentechnisch verbucht nach den dafür geltenden Regeln und fertig. Was dann bei der Umsatzsteuer-Voranmeldungsstelle oder beim Veranlagungsbezirk daraus wird interessiert überhaupt nicht. Und für die 10-Tage-Regelung im Rahmen der EÜR gelten nun mal die einschlägig bekannten Regeln und die unterscheiden sich eben in Abhängigkeit von der gewählten Zahlungsart.

  • Danke, aber eine Trennung von Rechnungs- und Werstellungsdatum ist leider nicht möglich, da ich in er EÜR 2021 nicht dem 11.01.22 als Zahlungsdatum erfassen kann.

    Das FA wird mir nicht sagen können, wie ich das in Wiso EÜR+Kasse buchen muss :)

    Wie es im Ergebis aussehen muss, weiß ich ja, mir fehlt nur der korrekte Buchungsweg in diesem Programm - vielleicht gibts den aber auch gar nicht, beim Vorauszahlungssoll steht ja extra der Hinweis dass man es manuell korrigieren muss da nur Q1-Q3 berücksichtigt werden. Dachte nur aufgrund der oben verlinkten Beiträge dass es doch eine elegantere Lösung gibt, aber da hab ich wohl was missverstanden und muss weiterhin manuell korrigieren. Danke trotzdem.

  • Zitat

    Wenn Du selber per klassischer Überweisung erst am 11.01.2022 angewiesen hast, dann gehört das in der Tat in die EÜR 2022.

    Ja, genau, ich habe per Überweisung gezahlt.

    Kennst du einen Buchungsweg wie ich es ins Vorauszahlungssoll 2021 bekomme ohne dass es zugleich auch in die EÜR 2021 einfließt?

  • vielleicht gibts den aber auch gar nicht, beim Vorauszahlungssoll steht ja extra der Hinweis dass man es manuell korrigieren muss da nur Q1-Q3 berücksichtigt werden.

    Ich nutze EÜR & Kasse nicht, aber ich kenne es aus dem Sparbuch so, dass Du nach Erzeugung der USt-Erklärung aus den EÜR-Daten heraus eben nur das VZ-Soll "in dieser Eingabemaske" entsprechend korrigierst, damit Du selber in Deiner Software die korrekte verbleibende Zahllast siehst. Das FA verbucht immer nach seinen Sollstellungen im Erhebungskonto. Zahlungen für USt-VA 01-12 bzw. 41-44 werden immer auf die festgesetzte USt an-/abgerechnet. Dies gleichgültig, wann die Zahlung erfolgte. Hauptsache, Du hast überhaupt gezahlt.

  • Das FA verbucht immer nach seinen Sollstellungen im Erhebungskonto. Zahlungen für USt-VA 01-12 bzw. 41-44 werden immer auf die festgesetzte USt an-/abgerechnet. Dies gleichgültig, wann die Zahlung erfolgte. Hauptsache, Du hast überhaupt gezahlt.

    Genau das hatte ich mit meiner Darstellung gemeint. Damit ist die Trennung zwischen Berücksichtigung der Zahlung in der EÜR 2022 und der Zurechnung (Vorauszahlung) für 2021 beim FA erreicht.

  • Versuch es einmal mit der Buchung 1780 SKR 03/3820 SKR 04 Umsatzsteuervorauszahlungen an 1789 SKR 03/3840 SKR 04 Umsatzsteuer laufendes Jahr.

    In der EÜR heben sich die beiden Konten auf, in der UStE wird die Vorauszahlung dann berücksichtigt.

  • Versuch es einmal mit der Buchung 1780 SKR 03/3820 SKR 04 Umsatzsteuervorauszahlungen an 1789 SKR 03/3840 SKR 04 Umsatzsteuer laufendes Jahr.

    In der EÜR heben sich die beiden Konten auf, in der UStE wird die Vorauszahlung dann berücksichtigt.

    Vielen Dank, das habe ich gerade nochmal versucht - in der EÜR ändert sich nichts (also so wie gewünscht), allerdings wird es in der Umsatzsteuererklärung leider nicht berücksichtigt. Hast du es selbst ausprobiert und da hat es geklappt? Was mach ich nur falsch?!