Guten Morgen,
Ich bin gerade dabei den Standardmietvertrag zu überholen, und würde gerne eine Klausel einfügen, die es mir erlaubt Kommunikation generell per Email (Statt Brieflich) zu erledigen.
Jetzt weiß ich leider nciht genau wie ich das am besten formuliere, und ob ich es denn überhaupt darf.
Ich habe mir ungefähr das so vorgestellt:
ZitatAlles anzeigenBeide Parteien verpflichten sich, wesentliche Kommunikation auch per Email zu akzeptieren.
Der Empfang der Nachrichten benötigt dabei keiner weiteren Bestätigung.
Kommunikation dieser Art ist unter anderem möglich bei Beschwerden, generellen Anfragen, Mieterhöhungen und Nebenkostenabrechnungen.
Ausgenommen dieser Kommunikationsform ist die Kündigung des Mietverhältnisses, das weiterhin nach § 568 BGB schriftlich, und postalisch oder persönlich, einzugehen hat.
Kennt sich irgendwer besser mit solchen Dingen aus? Ich habe leider keine Ahnung was Verträge und Gesetze angeht, würde aber gerne ein wenig mehr digitalisieren.
Vielen Dank
MC