Emailkommunikation im Mietvertrag festhalten

  • Guten Morgen,


    Ich bin gerade dabei den Standardmietvertrag zu überholen, und würde gerne eine Klausel einfügen, die es mir erlaubt Kommunikation generell per Email (Statt Brieflich) zu erledigen.

    Jetzt weiß ich leider nciht genau wie ich das am besten formuliere, und ob ich es denn überhaupt darf.

    Ich habe mir ungefähr das so vorgestellt:


    Kennt sich irgendwer besser mit solchen Dingen aus? Ich habe leider keine Ahnung was Verträge und Gesetze angeht, würde aber gerne ein wenig mehr digitalisieren.


    Vielen Dank


    MC

  • Dann würde ich zum Thema email vorher mit einem Anwalt sprechen und in Bezug auf "ich habe keine Ahnung" auf einen käuflich zu erwerbenden Mietvertrag z.B. von Haus- und Grund zurückgreifen.