Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflichten zum Betriebsende

  • Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht zum Betriebsende.

    Hallo Forum

    ich hätte mal eine Frage an die Spezialisten hier im Forum.

    Wie wird bei Betriebsende die Rückstellung für die Aufbewahrungspflicht über die nächsten 10 Jahre berechnet.

    Die Sachkonten beim SKR03 sind:


    Soll- Kto. 4830 Abschreibung auf Sachanlagen


    Haben- Kto. 0966 Rückstellung zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht


    Hat jemand schon Erfahrungswerte welche Kosten je "großen Umzugskarton Akten" für die Aufbewahrung und am Ende der Aufbewahrungspflicht,

    für die Entsorgung Jahr für Jahr angesetzt werden kann.

    Nach meinen ersten Recherchen würde ich pro "Umzugskarton" € 18,50 für das Jahr fürs aufbewahren und

    € 6,25 fürs entsorgen ansetzen.

    Da es eine Inflationsrate gibt, würde ich auch eine um die Inflationsrate von Stand 2021 3,1% bei den folgenden Jahren aufschlagen.

    Des weiteren wäre auch eine, für das "Sichtbarmachen" der teilweise elektronisch gespeicherten Daten eine Summe von € 150,- bis € 200,- für

    weiterhin vorgehaltene Soft- und Hardware pro Jahr in meiner Planung.


    Hat dazu schon jemand Erfahrungswerte ob das so auch akzeptiert wird?

    Nach dem Betriebsende muss ja leider ein privater Lagerplatz organisiert werden.


    Ich danke allen die hierzu sachdienliche Hinweise geben können.

    Schöne Grüße