Da seit über 3 Monaten der Zugang zur Hanseatic-Kreditkarte nicht mehr möglich ist (und vorher auch seit 9 Monaten mangelhaft war), wollte ich fragen, welche Rechte den Jahres-Abonnenten diesbezüglich eingeräumt werden. In den Bedingungen von Buhl steht dazu:
Liegt ein Mangel vor, wird Buhl innerhalb angemessener Frist die Software nachbessern oder eine fehlerfreie Software bereitstellen. Gelingt die Nachbesserung oder der Ersatz weder innerhalb dieser Frist noch einer angemessenen Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl den Leistungspreis angemessen herabzusetzen oder den Vertrag zu beenden.
Meine Frage: Wie wird hier eine angemessene Frist definiert? Und wie kann ich eine im Voraus bezahlte Abogebühr angemessen herabsetzen?