Student Fahrtkosten vom Hauptwohnsitz zur Uni steuerlich geltend machen

  • Hallo zusammen,
    ich habe eine Frage zur zukünftigen Steuererklärung bzgl. der Fahrtkostenabrechnung.
    Kurz zu meiner Situation: Ich bin Studentin in Bayern und habe hier die Mietwohnung als Zweitwohnsitz angemeldet.
    Der Haupt-/Erstwohnsitz befindet sich bei meinen Eltern in NRW. Die Distanz zwischen Erst- und Zweitwohsitz beträgt etwa 450 km. Bei meinen Eltern habe ich noch mein "Kinderzimmer". Haushaltsbeiträge muss ich bei meinen Eltern nicht leisten, ich wohne dort also unentgeltlich und bin mindestens alle 2 Wochen (manchmal auch 1x/Woche) für das Wochenende dort. Insofern sind die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung ja nicht erfüllt, sodass ich auch keine Fahrtkosten von meiner Zweitwohnung zur Wohnung meiner Eltern angeben kann, oder?
    Und jährlich können ja bis zu 4500 € Fahrtkosten angegeben werden, ohne dass man hierfür einen Beleg bringen muss.
    Könnte ich daher auch einfach die alle 2 Wochen stattfindenden Fahrtkosten von der Wohnung meiner Eltern zur Universität in Bayern angeben? Das wären dann bei 26 Fahrten 26 · 450 km · 0,35 € = 4095 €.

    Vielen herzlichen Dank schonmal
    JuliOnTour :)

  • Und jährlich können ja bis zu 4500 € Fahrtkosten angegeben werden, ohne dass man hierfür einen Beleg bringen muss.

    Da bist du etwas auf dem Irrweg! OHne Belege keine Anerkennung von Kosten. Also deine Fahrtkosten von der Zweitwohnung zur Uni (entweder die Kosten für das Öffi oder in Form der Kilometerpauschale). Die Fahrten nach Hause solltest du mit dem Begriff Familienheimfahrt im Internet erforschen. Da keine doppelte Haushaltsführung, sehe ich hier persönlich etwas "schwarz".

  • Da bist du etwas auf dem Irrweg! OHne Belege keine Anerkennung von Kosten. Also deine Fahrtkosten von der Zweitwohnung zur Uni (entweder die Kosten für das Öffi oder in Form der Kilometerpauschale). Die Fahrten nach Hause solltest du mit dem Begriff Familienheimfahrt im Internet erforschen. Da keine doppelte Haushaltsführung, sehe ich hier persönlich etwas "schwarz".

    Vielen Dank, neida, für deine Antwort.

    Ok, eine doppelte Haushaltsführung liegt definitiv nicht vor.

    Aber wie sieht das denn aus, wenn ich die Fahrten von der Hauptwohnung (diese befindet sich in NRW) nach Bayern (dort befindet sich die Uni) alle 2 Wochen angebe, also alle 2 Wochen 450 km zur Uni? Weil ich ja oft auch erst montags von der Hauptwohnung direkt mit dem Auto zur Uni gefahren bin, wenn die Vorlesung erst spät angefangen hat. Wäre das möglich oder akzeptiert das Finanzamt nur die Fahrten von der ZWEITWOHNUNG zur Uni?



    Vielen Dank und viele Grüße

    JuliOnTour

  • Da solltest du einen Lohnsteuerhilfeverein konsultieren, wenn der Reisekostenerlass oder die Lohnsteuerrichtlinien hier keine weiteren Informationen geben. Ich meine, es müsste im Rahmen der Pendlerpauschale (also mit 30 Cent pro Entfernungskilometer) möglich sein, ist aber nur meine persönliche Meinung, keine steuerrechtliche Auskunft.

  • Da solltest du einen Lohnsteuerhilfeverein konsultieren, wenn der Reisekostenerlass oder die Lohnsteuerrichtlinien hier keine weiteren Informationen geben. Ich meine, es müsste im Rahmen der Pendlerpauschale (also mit 30 Cent pro Entfernungskilometer) möglich sein, ist aber nur meine persönliche Meinung, keine steuerrechtliche Auskunft.

    Vielen Dank, nesciens! Vielleicht hat jemand anders ja auch noch eine Meinung bzw. Wissen dazu.

    Viele Grüße
    JuliOnTour

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur zukünftigen Steuererklärung bzgl. der Fahrtkostenabrechnung.

    Kurz zu meiner Situation: Ich bin Studentin in Bayern und habe dort die Mietwohnung als Zweitwohnsitz direkt in Uni-Nähe angemeldet.

    Der Haupt-/Erstwohnsitz befindet sich bei meinen Eltern in NRW. Die Distanz zwischen Haupt- und Zweitwohsitz beträgt etwa 450 km. Bei meinen Eltern habe ich noch unentgeltlich mein "Kinderzimmer". Eine doppelte Haushaltsführung liegt also NICHT vor. Ich bin mindestens alle 2 Wochen (manchmal auch 1x/Woche) für das Wochenende am 450 km entfernten Hauptwohnsitz. Oft kam es vor, dass ich montags oder dienstags, wenn die Vorlesung in der Uni später angefangen hat, vom Hauptwohnsitz direkt zur Uni gefahren. Darf ich diese Fahrten vom Hauptwohnsitz zur Uni (450 km) steuerlich geltend machen? Oder darf ich nur die Fahrten von der Zweitwohnung zur Uni geltend machen (das wären etwa 2 km)?


    Vielen herzlichen Dank schonmal

    JuliOnTour :)