Jubiläumszuwendung

  • Hallo zusammen,


    ich habe im August diesen Jahres eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 350€ erhalten.

    Diese wurde auch in meiner Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 10 erfasst, sowie die zugehörigen Abzüge in Zeile 11 und 13.


    Beim Bearbeiten der Werbungskosten im Programm werde ich jetzt allerdings aufgefordert "Kosten" einzutragen aufgrund meines vorherigen Eintrags in der Zeile 10 (Mögliche Auswahl Anwaltskosten etc.) Mir sind doch aber gar keine Kosten entstanden? Keine Eintragung ist nicht möglich.

    Muss ich den Betrag jetzt voll als "Sonstige Kosten" mit dem Bezeichnung Jubiläumszuwendung erfassen?


    Danke für Eure Hilfe im Voraus und liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Beim Bearbeiten der Werbungskosten im Programm werde ich jetzt allerdings aufgefordert "Kosten" einzutragen aufgrund meines vorherigen Eintrags in der Zeile 10 (Mögliche Auswahl Anwaltskosten etc.)

    Du wirst nicht "aufgefordert", Kosten einzutragen. Lies den Prüfhinweis einmal richtig. Das Programm fragt, ob etwaige Kosten in diesem Zusammenhang entstanden sind und entsprechend zuzuordnen sind. Das prüft man und hakt es ggf. entsprechend ab.


    Das haben wir übrigens auch schon mehrfach im Forum erläutert und ist sicherlich über die erweiterte Forumssuche problemlos auffindbar.


    Im Übrigen ist es immer sinnvoll, bei Fragen zu Programmhinweisen bzw. Eingabemasken auch entsprechende bereinigte Screenshots anzuhängen.