Hallo im Forum, vielleicht hat jemand einen Tip.... Pädgagoische Betreuerin ein Kinder-Wohngruppe mit Eigener Übernachtung in dieser Gruppe. 1. A-Beginn 12:00 /A-Ende 12:00 nächster Tag oder
2. A-Beginn 17:00/A-Ende 10:00 nächster Tag, jeweils mit Übernachtung in der Gruppe. Ich sehe das als "Auswärtstätigkeit", da Abwesenheit von der eigenen Wohnung und gehe davon aus, dass je nach Std. der Abwesenheit die jeweilig Verpflegungspauschale in den Werbungskosten anzugeben ist. Wie seht Ihr das? Vielen Dank