Hallo,
ich bin gerade dabei die EkSt.-Erklärung für 2021 zu machen. Ich habe -coronabedingt- wie viele andere auch Kurzarbeitergeld in 2020 und 2021 bezogen.
Unter: Altersvorsorge- und Rentenversicherungen -> Riester-Verträge gibt es die Punkte: Zusatzangaben bei unmittelbarer Begünstigung und Hatte XY im Jahr 2020 Einnahmen?
Nun müssen dort die Einnahmen für die Berechnung der Zulagen eingegeben werden. Und hier stehe ich grad etwas auf dem Schlauch.
Einmal wäre hier der Punkt:
Beitragspflichtige Einnahmen 2020 im Sinne der deutschen Rentenversicherung und dann der Punkt Tatsächliches Entgelt 2020 (Kurzarbeiter- oder Wintergeldausfall, ...)
Bin ich hier richtig in der Annahme, dass bei ersterem der Wert des Bruttoarbeitslohn 2020 eingetragen werden muss und beim tatsächlichen Entgelt 2020 die Kurzarbeitergeld-Zahlungen aus Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung?