freiberufliche Nebentätigkeit --> EÜR --> Verpflegungsmehraufwand

  • Hallo zusammen.

    Ich gehe neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit auch einer freiberuflichen Nebentätigkeit nach und bin so verpflichtet, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) hierfür zu erstellen. Soweit so gut. Die Auflistung von Ort und Art der Tätigkeit, die Einnahmen, Entfernungspauschale (km) und auch ggf. Mitarbeiter als Fremdleistungserbringer, etc. alles gut bzw. klar im Steuer-Sparbuch.


    Doch wie/wo kann ich den Verpflegungsmehraufwand bei Abwesenheit von über 8 Studen von zu Hause eintragen bzw. geltend machen? Immerhin € 14,- pro Tag/Einsatz in 2020. Dies möchte ich natürlich zum Abzug gegenüber dem FA in dieser EÜR bringen.

    Hier sehe ich eigtl. nur die Möglichkeit unter Werbungskoste --> Fahrtkosten --> Wege zur Arbeit Entfernungspauschale... Kann dies gemeint sein?


    Lieben dank vorab!

    • Offizieller Beitrag

    Ich gehe neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit auch einer freiberuflichen Nebentätigkeit nach

    Doch wie/wo kann ich den Verpflegungsmehraufwand bei Abwesenheit von über 8 Studen von zu Hause eintragen bzw. geltend machen? Immerhin € 14,- pro Tag/Einsatz in 2020. Dies möchte ich natürlich zum Abzug gegenüber dem FA in dieser EÜR bringen.

    Und da beträgt die ausschließlich nur durch diese Nebentätigkeit bedingte Abwesenheit >= 8 Stunden? Dann hätte wohl nicht nur ich Zweifel an der Bezeichnung "Nebentätigkeit". ?(


    Hier sehe ich eigtl. nur die Möglichkeit unter Werbungskoste --> Fahrtkosten --> Wege zur Arbeit Entfernungspauschale... Kann dies gemeint sein?

    Ein Unternehmer hat im Rahmen seiner EÜR keine Werbungskosten. Er kann Kosten für Werbung haben, was aber nun wirklich etwas ganz anderes ist. ;)


  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „freiber. Nebentätigkeit --> EÜR --> Verpflegungsmehaufwand“ zu „freiberufliche Nebentätigkeit --> EÜR --> Verpflegungsmehraufwand“ geändert.
  • ... wenn Du dieser Tätigkeit am Wochenende oder in freien Tagen nachkommst geht das schon.


    Das war aber definitiv schon immer so und vom FA akzeptiert als man diese EÜR noch händisch in einer Tabelle oder WORD-Dok. anfertigen konnte. Zumindest die 20 Jahre vor der Änderung in die Pflicht der standardisierten Abgabeform.


    Hier mal ein Auszug aus der Hilfe von "Steuer-Sparbuch":


    Verpflegungsmehraufwendungen im Inland

    Dauer der beruflichen Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte je Kalendertag


    Pauschbetrag 2019 Pauschbetrag 2020


    bei 24 Stunden

    24 € 28 €


    mehr als 8, aber unter 24 Stunden

    12 € 14 €


    bis zu 8 Stunden

    0 € 0 €


    für den Anreise- und Abreisetag mit Übernachtung unabhängig von der Abwesenheitsdauer jeweils

    12 € 14 €


    Diese Verpflegungspauschbeträge für Arbeitnehmer gelten entsprechend auch für Geschäftsreisen von Selbständigen.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Verpflegungspauschbeträge für Arbeitnehmer gelten entsprechend auch für Geschäftsreisen von Selbständigen.

    Die steuerlichen Regelungen sind mir durchaus geläufig. Es ging mehr um die Begrifflichkeit "Nebentätigkeit" in diesem Zusammenhang. ;)

  • OK, dann hoffentlich korrekterweise "freiberufliche und selbstständige Arbeit" lt. dem Programm. Aber auch wenn ich mich als Laie nicht ganz korrekt ausdrücke erschließt sich doch dem Fachmann/-frau bestimmt was hier gemeint ist.


    Gibt es denn für mein Anliegen im "WIESO Steuer-Sparbuch" eine Möglichkeit dies anzusetzen?

    • Offizieller Beitrag

    OK, dann hoffentlich korrekterweise "freiberufliche und selbstständige Arbeit" lt. dem Programm. Aber auch wenn ich mich als Laie nicht ganz korrekt ausdrücke erschließt sich doch dem Fachmann/-frau bestimmt was hier gemeint ist.


    Gibt es denn für mein Anliegen im "WIESO Steuer-Sparbuch" eine Möglichkeit dies anzusetzen?

    Die Programmreihe nennt sich "WISO". ;)


    Abgesehen davon habe ich Dir einen entsprechenden Screenshot bereits oben #2 angehängt.

  • WISO, klar - bin inzwischen wohl definitiv urlaubsreif... :dash:

    Hatte mich mehr von der Fixierung auf Begrifflichkeiten irritieren lassen und den Screenshot dabei völlig übersehen.


    WOW, dass muss man erst einmal finden und ist mir trotz Nutzung der Hilfe-Funktion mit Schlagwortsuche nicht gelungen - super, ganz herzlichen Dank hierfür!!! :) :thumbup:


    Schönes Wochenende und viele Grüße!