Berücksichtigung des gew. Verlustvortrags in der Einkommensteuer

  • Hallo zusammen,


    Bekannte haben einen kleinen Shop mit dem sie in 2020 einen Gewinn i. H. v. ca. 150.000,00 € erzielt haben.


    In den Vorjahren hatten sie recht hohe Verluste und haben einen Bescheid für den Verlustvortrag i. H. v. ca. 212.000,00 €.


    Nun kam der Einkommensteuerbescheid für 2020 und sie müssen 32.499,00 € nachzahlen, aufgrund des hohen Gewinns. Sie haben auch Einkünfte aus n. selbst. Arbeit erzielt.


    Meine Frage ist nun, wirkt sich der Verlustvortrag nur auf die Gewerbesteuer aus, also dass sie quasi aufgrund der Verrechnung mit dem Verlustvortrag keine Gewerbesteuer zahlen müssen, der Gewinn aber trotzdem in voller Höhe in der Einkommensteuer berücksichtigt wird? Sie hatte sich wohl im Vorfeld beim Finanzamt informiert, da es im Formular kein Feld gab in das sie den Verlustvortrag eintragen konnte und ihr wurde dann erklärt, dass sich der Gewinn durch die Verrechnung mit dem Verlustvortrag in der Einkommensteuer quasi mit 0 auswirken würde, was ja jetzt scheinbar nicht der Fall ist.

    Auf Anfrage beim Finanzamt wurde ihr mitgeteilt, dass der Verlustvortrag sich nur auf die Gewerbesteuer auswirkt und der Gewinn aber trotzdem in voller Höhe in der Einkommensteuer berücksichtigt werden muss.


    Vielleicht könnt Ihr hier Klarheit schaffen und weiterhelfen :)


    Vielen lieben Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Bekannte haben einen kleinen Shop mit dem sie in 2020 einen Gewinn i. H. v. ca. 150.000,00 € erzielt haben.


    In den Vorjahren hatten sie recht hohe Verluste und haben einen Bescheid für den Verlustvortrag i. H. v. ca. 212.000,00 €.

    Nennt man das jetzt einen "kleinen" Shop? Erinnert mich schon fast an Zeiten der "Peanuts". ;)


    Meine Frage ist nun, wirkt sich der Verlustvortrag nur auf die Gewerbesteuer aus, also dass sie quasi aufgrund der Verrechnung mit dem Verlustvortrag keine Gewerbesteuer zahlen müssen, der Gewinn aber trotzdem in voller Höhe in der Einkommensteuer berücksichtigt wird?

    Weil es sich bei der Einkommensteuer und Gewerbesteuer um zwei verschiedene Steuerarten handelt mit jeweils eigener Gesetzesgrundlage. Deshalb haben der vortragsfähige Verlust im Rahmen der Gewerbesteuer und der Verlustrücktrag/-vortrag in der Einkommensteuer rein gar nichts miteinander zu tun und werden auch unabhängig voneinander durch das Finanzamt gesondert festgestellt. Für beides gelten vollkommen unterschiedliche Berechnungsgrundlagen.


    Sie hatte sich wohl im Vorfeld beim Finanzamt informiert, da es im Formular kein Feld gab in das sie den Verlustvortrag eintragen konnte und ihr wurde dann erklärt, dass sich der Gewinn durch die Verrechnung mit dem Verlustvortrag in der Einkommensteuer quasi mit 0 auswirken würde, was ja jetzt scheinbar nicht der Fall ist.

    Die Verlustvorträge werden von Amts wegen berücksichtigt. In der Gewerbesteuererklärung kann man da in der Tat nichts vermerken, in der ESt-Erklärung sind da entsprechende Felder für vorgesehen. Hinsichtlich des Ergebnis hat sie sich sicherlich verhört oder man hat aneinander vorbei geredet.


    Auf Anfrage beim Finanzamt wurde ihr mitgeteilt, dass der Verlustvortrag sich nur auf die Gewerbesteuer auswirkt und der Gewinn aber trotzdem in voller Höhe in der Einkommensteuer berücksichtigt werden muss.

    Sag ich ja. Bei der Gewerbesteuer und etwaigen Verlustvorträgen bezieht sich das rein auf die gewerblichen Einkünfte dieses Betriebs. Bei der Einkommensteuer kommt nur ein etwaiger negativer Gesamtbetrag der Einkünfte zum Tragen, bei dessen Ermittlung eben andere positive Einkünfte gegengerechnet werden. Und bei Verlustvortrag wird dann immer vorrangig vor Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen etc. mit dem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte verrechnet.


    Vielleicht könnt Ihr hier Klarheit schaffen und weiterhelfen :)

    Auch wenn Du ein guter Freund bist, darfst Du Deinen Bekannten nicht bei ihren Steuerangelegenheiten behilflich sein. Das obliegt nach dem Steuerberatungsgesetz ausschließlich den steuerberatenden Berufen. Auch dem Forum ist eine solche Steuerberatung nicht gestattet. Bei dem Gewinn sollte dann doch auch noch eine eingehende Beratung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe drin sein.

  • Was geprüft werden müsste, ist eine gesonderte Feststellung des Verlustvortrages für die Einkommensteuer. Bei der Höhe in den Vorjahren müsste da eigentlich auch bei der Einkommensteuer etwas gegeben haben (außer die übrigen Einkünfte waren hoch genug).

    • Offizieller Beitrag

    Was geprüft werden müsste, ist eine gesonderte Feststellung des Verlustvortrages für die Einkommensteuer. Bei der Höhe in den Vorjahren müsste da eigentlich auch bei der Einkommensteuer etwas gegeben haben (außer die übrigen Einkünfte waren hoch genug).

    Auf Anfrage beim Finanzamt wurde ihr mitgeteilt, dass der Verlustvortrag sich nur auf die Gewerbesteuer auswirkt und der Gewinn aber trotzdem in voller Höhe in der Einkommensteuer berücksichtigt werden muss.

    Diese Aussage vom FA sagt doch eigentlich alles. Das Prozedere bei der Gewerbesteuer unterscheidet sich insoweit ja nun erheblich von dem bei der Einkommensteuer.