Hallo zusammen,
Bekannte haben einen kleinen Shop mit dem sie in 2020 einen Gewinn i. H. v. ca. 150.000,00 € erzielt haben.
In den Vorjahren hatten sie recht hohe Verluste und haben einen Bescheid für den Verlustvortrag i. H. v. ca. 212.000,00 €.
Nun kam der Einkommensteuerbescheid für 2020 und sie müssen 32.499,00 € nachzahlen, aufgrund des hohen Gewinns. Sie haben auch Einkünfte aus n. selbst. Arbeit erzielt.
Meine Frage ist nun, wirkt sich der Verlustvortrag nur auf die Gewerbesteuer aus, also dass sie quasi aufgrund der Verrechnung mit dem Verlustvortrag keine Gewerbesteuer zahlen müssen, der Gewinn aber trotzdem in voller Höhe in der Einkommensteuer berücksichtigt wird? Sie hatte sich wohl im Vorfeld beim Finanzamt informiert, da es im Formular kein Feld gab in das sie den Verlustvortrag eintragen konnte und ihr wurde dann erklärt, dass sich der Gewinn durch die Verrechnung mit dem Verlustvortrag in der Einkommensteuer quasi mit 0 auswirken würde, was ja jetzt scheinbar nicht der Fall ist.
Auf Anfrage beim Finanzamt wurde ihr mitgeteilt, dass der Verlustvortrag sich nur auf die Gewerbesteuer auswirkt und der Gewinn aber trotzdem in voller Höhe in der Einkommensteuer berücksichtigt werden muss.
Vielleicht könnt Ihr hier Klarheit schaffen und weiterhelfen
Vielen lieben Dank im Voraus.