Wie buche ich als Freiberufler Rechnungen aus dem Nicht-EU-Ausland in die EÜR-Software ein?

  • Hallo zusammen,

    ich arbeite als Freiberufler und bin vom Finanzamt als Kleinunternehmer eingestuft. Ich habe nun Rechnungen aus dem Ausland (Software-Download aus Indien und Sprachunterricht bei italki/Hongkong). Wie gebe ich diese Rechnungen nun in meine EÜR-Software ein, also welche Sachkonten muss ich dafür verwenden?

    Danke und Grüße

  • Gehe einmal in die Hilfe und suche nach dem Stichwort innergemeinschaftlich oder sonstige Leistungen EU. Da wirst du sicher fündig werden - wurde hier auch schon mehrfach durchdiskutiert. Es gibt hierfür Konten im 3-er Bereich des SKR 03, hier werden dann auch die richtigen Umsatzsteuerschlüssel ausgewiesen Die Lieferungen sind nämlich keineswegs von der Umsatzsteuer befreit, es gelten nur andere Regeln (Stichwort Reverse Charge, Umkehrung der Steuerschuld).

    Bei Leistungen aus Drittländern (zu denen Indien und China gehören) gelten diese Regelungen ebenfalls, nur mit anderen Steuerschlüsseln.

  • lavender wenn du kritisierst, solltest du bis zu Ende lesen!

    Bei Leistungen aus Drittländern (zu denen Indien und China gehören) gelten diese Regelungen ebenfalls, nur mit anderen Steuerschlüsseln.