Einkommensteuer bei Umschulung

  • Ich absolviere eine 24-monatige Umschulung, gezahlt wird die Umschulung von der Agentur für Arbeit.

    In der Zeit erhalte ich Lohnersatzleistungen in Form von ALG1, Fahrtkosten werden bezahlt nach vorheriger Abfrage der Entfernungen.

    2021 bestand ganzjährig aus der Umschulung, es gab kein Einkommen.

    Wo Lohnersatzleistungen eingetragen werden ist soweit bekannt, wo gebe ich denn die Tage für HomeOffice und die Fahrten zu Schule und Praktikum an?

    Bei Fortbildung - Fahrtkosten oder Wege zur Arbeit - Entfernungspauschale?

    Was ist mit Arbeits- und Büromaterial? Werbungskosten - Arbeitsmittel oder Fortbildungskosten - Arbeitsmaterial?


    Ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch.


    Danke im Voraus :)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Einkommensteuer bei Umschlung“ zu „Einkommensteuer bei Umschulung“ geändert.
  • Wie üblich bei den Werbungskosten, wobei die Erstattungen der BfA angegeben werden müssen.

    Sorry - ist ja Umschulung. D.h. alles bei Fortbildungskosten

  • Okay

    Wie üblich bei den Werbungskosten, wobei die Erstattungen der BfA angegeben werden müssen.

    Sorry - ist ja Umschulung. D.h. alles bei Fortbildungskosten

    Danke.

    Es wurden das gesamte Jahr Lohnersatzleistungen während der Umschulung gezahlt.

    Erstattungen der Fahrtkosten und gezahlte Fahrtkosten werden sich vermutlich aufheben.

    Mein Verständnis sagt, wenn ich die Fahrtkosten nicht ansetze muss ich die Erstattung nicht angeben, korrekt?


    WISO zeigt mir derzeit 0€ Erstattung/Rückzahlung an. Kann das möglich sein, weil keine Steuern gezahlt wurden und somit auch nichts erstattet wird?


    In WISO sehe ich derzeit auch keine Erstattung egal wieviel ich an Werbungskosten angebe: neues Laptop, Drucker etc. für die Umschulung..

  • Du kannst nur zurückbekommen, was du auch gezahlt hast.

    Allerdings könnte hier dann möglicherweise ein Verlustvortrag entstehen, der in den Folgejahren berücksichtigt werden kann. Dafür müssen aber auch die Bezüge durch die BfA angegeben werden.

  • Okay Danke.

    Also z.B. wurden Laptop und Drucker etc. neu angeschafft und es sind auch Fahrtkosten zu unterschiedlichen Stellen angefallen.

    Egal was ich in WISO eingebe, es bleibt bei 0€ Erstattung/Nachzahlung.


    Die Frage die ich mir stelle: Einfach nur die Lohnersatzleistungen angeben und absenden oder alle gezahlten Kosten als Werbungskosten angeben.

    Wie würde das mit dem Verlustvortrag ablaufen?

    • Offizieller Beitrag

    Egal was ich in WISO eingebe, es bleibt bei 0€ Erstattung/Nachzahlung.

    Du kannst nur zurückbekommen, was du auch gezahlt hast.


    Wie würde das mit dem Verlustvortrag ablaufen?

    Sofern eine Erklärung für das Vorjahr dem FA vorliegt, ohne weiteren Antrag auf Begrenzung, gemäß Gesetzeswortlaut Verlustrücktrag von Amts wegen. Wenn Du begrenzt, ggf. auf 0,00€, dann ggf. Verlustvortrag. Haben wir aber alles schon reichlich oft erklärt und ist über die erweiterte Forumssuche sicherlich auffindbar.

  • Okay, WISO zeigt mir dazu an:


    Das Finanzamt nimmt automatisch einen Verlustvortrag vor, wenn im Vorjahr entsprechende Gewinne vorhanden sind.


    Heisst für mich:

    Korrekten Einkommensteuerantrag mit allen Kosten stellen und für 2020 könnten die 0€ stimmen und für das Jahr 2021 würde dann der Verlustvortrag automatisch berücksichtigt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Das Finanzamt nimmt automatisch einen Verlustvortrag vor, wenn im Vorjahr entsprechende Gewinne vorhanden sind.

    Vorrangig gemäß § 10d EStG ist der Verlustrücktrag, sofern nicht durch den Antragsteller begrenzt.

    Sofern eine Erklärung für das Vorjahr dem FA vorliegt, ohne weiteren Antrag auf Begrenzung, gemäß Gesetzeswortlaut Verlustrücktrag von Amts wegen. Wenn Du begrenzt, ggf. auf 0,00€, dann ggf. Verlustvortrag. Haben wir aber alles schon reichlich oft erklärt und ist über die erweiterte Forumssuche sicherlich auffindbar.

  • So bin ein Stück weiter:


    WISO hat mir angezeigt, dass die Schule der Umschulung die erste Tätigkeiststätte ist und dort die Entfernungpauschale anzusetzen ist.

    Fahrten zum Praktikum innerhalb der Umschulung zu einem anderen Ort sind als Reisekosten anzusetzen.


    Somit bin ich bei einer minimalen Erstattung laut WISO.


    Erstattungen der Fahrtkosten seitens der AfA habe ich natürlich eingetragen.


    Was ich aber nicht verstehe: Warum die Erstattung nicht mehr wird wenn man einfach mal einige hundert oder tausend € mehr Werbungskosten ansetzen würde zur Probe.

    Muss das "so sein"?

  • Was ich aber nicht verstehe: Warum die Erstattung nicht mehr wird wenn man einfach mal einige hundert oder tausend € mehr Werbungskosten ansetzen würde zur Probe.

    Muss das "so sein"?

    Das haben miwe4 und ich doch schon gesagt - du kannst nicht mehr erstattet bekommen, als du gezahlt hast über Lohnsteuer etc. Du bekommst keine Kosten erstattet, sondern nur zuviel gezahlte Steuern!

    • Offizieller Beitrag

    Du bekommst keine Kosten erstattet, sondern nur zuviel gezahlte Steuern!

    Und dann ab Veranlagungszeitraum 2021 evtl. noch eine Mobilitätsprämie, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen insoweit gegeben sind.

  • Du bekommst keine Kosten erstattet, sondern nur zuviel gezahlte Steuern!

    Und dann ab Veranlagungszeitraum 2021 evtl. noch eine Mobilitätsprämie, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen insoweit gegeben sind.

    Vermutlich kommen die paar € Erstattung daher..

    Also würdet Ihr schon empfehlen alle angefallenen Kosten einzugeben ?

  • Das hängt ganz von deinen eigenen Planungen ab - einen Rat können und dürfen wir dir nicht geben. Rücktrag ist z. B. vorteilhaft, wenn in den Vorjahren viel Steuern gezahlt wurden. Vortrag, wenn du in den kommenden Jahren hohe Steuern erwartest.

  • Okay, dass natürlich kein Rat aus rechtlicher Sicht gegeben werden darf ist mir klar.

    Also letztes Jahr hat das FA 4-stellig erstatten müssen.

    Ob ich hohe Steuern erwarte: ALG1 wird bis September gezahlt, dann erfolgt Gehaltszahlung.


    Vermutlich macht ein Vortrag mehr Sinn. Das heisst ich mache einfach ganz normal eine vollständige Erklärung, korrekt?

  • Du kannst doch im steuer:sparbuch den Planspielmodus einsetzen und damit etwas spielen. Ob das Sinn macht, können wir nicht sagen - wir kennen deine Zahlen nicht (was du in den Vorjahren an Steuern gezahlt hast, die noch reduziert werden könnten bzw. was du in den nächsten Jahren an Steuern zahlen muss). Wenn in den Vorjahren nur noch geringe Beträge an Einkommensteuer vorlagen, macht ein Rücktrag weniger Sinn, wenn aber hohe Beträge vorlagen, dann schon, wenn du nicht genau abschätzen kannst, was in den nächsten Jahren anfallen wird.

    Der Planspielmodus kann helfen zu verstehen, wie sich die Steuer ändert, wenn einzelne Eingaben variiert werden.

    • Offizieller Beitrag

    MAcht das dann so Sinn?

    Es gibt Entscheidungen, die muss der Mensch ganz alleine treffen. Und es ist sicherlich keine schlechte Entscheidung, jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn man sich die Statistiken so anschaut.