Umsatzsteuerjahreserklärung für Facebook / Google

  • Hallo,


    ich als Gewerbetreibender mit der Kleinunternehmerregelung wurde nun zum ersten Mal darum gebeten, eine Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Grund dafür ist, dass von Facebook gemeldet wurde, dass ich dort Leistungen in Anspruch genommen habe im Reverse Charge Verfahren - sprich, das der Werbekunde die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss und nicht - wie bei herkömmlichen Rechnungen - der Leistungserbringer (RL 2006/112/EG Artikel 196).


    Explizit hatte ich dort Werbung für mich schalten lassen und die Rechnung von denen brav bezahlt - jedoch mit 0 % Umsatzsteuer.


    Leider bin ich hier aber ein bisschen überfordert. Weiter als "WISO steuer:Sparbuch" öffnen und auf "Neu" bei "Umsatzsteuererklärung" komme ich nicht wirklich.


    Meine Vermutung wäre:

    • Umsatzsteuererklärung
    • Innergemeinschaftlicher Erwerb / Steuerfreie Umsätze
    • Innergemeinschaftliche Erwerbe
    • Steuerpflichtige innergem. Erwerbe (19 %)
    • Gesamtbetrag: Den gezahlten Betrag an Meta Platforms + Google für Facebook Ads und Google Ads eintragen

    Im Anhang mal meine Ansicht mitgeschickt.


    Danke schon mal vorab! :)


  • Da ich hier keine Antwort erhalten hatte, fragte ich den Buhl-Support. Für alle, die es interessiert und / oder irgendwann selbst mal das Problem haben, hier die Antwort:


    Zitat

    Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, werden unter "Umsatzsteuererklärung > Innergemeinschaftlicher Erwerb / Steuerfreie Umsätze" erfasst.

  • Du solltest dir in der Hilfe vielleicht einmal die Thema "Reverse Charge" oder "Steuerschuldnerschaft des Empfängers" ansehen - da ist nichts mit dem "deutschen" Steuerschlüssel 19% zu machen, sondern du musst dir die richtige Zeile für sonstige Leistungen eines Unternehmers in der EU USt19%/VSt 0% suchen (es gibt mindestens ein gesondertes Konto hierfür). Als Kleinunternehmer musst du die Umsatzsteuer abführen, hast aber keinen Vorsteuerabzug.

  • [...] da ist nichts mit dem "deutschen" Steuerschlüssel 19% zu machen, sondern du musst dir die richtige Zeile für sonstige Leistungen eines Unternehmers in der EU USt19%/VSt 0% suchen (es gibt mindestens ein gesondertes Konto hierfür).

    Wenn ich die Schritte nach dem Buhl-Support gehe, finde ich da leider nichts derartiges.


    Lediglich:

    • Umsatzsteuererklärung > Innergemeinschaftlicher Erwerb / Steuerfreie Umsätze > Innergemeinschaftliche Erwerbe > Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe
    • Umsatzsteuererklärung > Innergemeinschaftlicher Erwerb / Steuerfreie Umsätze > Innergemeinschaftliche Erwerbe > Steuerpflichtige innergem. Erwerbe (19 %)
    • Umsatzsteuererklärung > Innergemeinschaftlicher Erwerb / Steuerfreie Umsätze > Innergemeinschaftliche Erwerbe > Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe (7 %)
    • Umsatzsteuererklärung > Innergemeinschaftlicher Erwerb / Steuerfreie Umsätze > Innergemeinschaftliche Erwerbe > Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
    • Umsatzsteuererklärung > Innergemeinschaftlicher Erwerb / Steuerfreie Umsätze > Innergemeinschaftliche Erwerbe > Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr.
  • du suchst ja auch am falschen Ort - ich habe ausdrücklich von sonstigen Leistungen gesprochen und nicht von innergemeinschaftlichen Erwerben (oder kannst du die bei Google erworbene Werbung "anfassen" oder über die Grenze transportieren?). Du scheinst den Unterschied zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen auch nicht zu kennen - macht aber eine Menge aus, gerade beim Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmern in der EU.

  • ich habe ausdrücklich von sonstigen Leistungen gesprochen und nicht von innergemeinschaftlichen Erwerben [...]

    Verstehe. Ginge automatisch von "Innergemeinschaftlicher Erwerb" aus, da sowohl die Sachbearbeiterin vom Finanzamt, als auch der Buhl-Support davon sprach.


    Also müsste ich die ausgegebene Summe (Rechnung) - die an Facebook und Google floss (Kreditkartenzahlung) - deiner Meinung nach hier eingetragen werden?


    • Umsatzsteuererklärung > Steuerpflichtige Umsätze > Steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen > Lieferungen und sonstige Leistungen zu 19 %
  • Nein

    Du solltest dir in der Hilfe vielleicht einmal die Thema "Reverse Charge" oder "Steuerschuldnerschaft des Empfängers" ansehen - da ist nichts mit dem "deutschen" Steuerschlüssel 19% zu machen, sondern du musst dir die richtige Zeile für sonstige Leistungen eines Unternehmers in der EU USt19%/VSt

    Es sind sonstige Leistungen aus der EU