Wohnort und Gewerbesitz unterschiedlich!

  • Ich bin anfang des jahres umgezogen nach hessen, habe aber mein gewerbe als Veranstaltungstechniker bisher noch nicht umgemeldet.
    UST-Voranmeldungen gehen deshalb wie gehabt an meine altes Finanzamt.


    Wie ist nun mit der EKST 2002 zu verfahren?
    1) Welcher Teil geht an mein altes Finanzamt
    2) Beide Finanzämter, sowohl altes als auch neues, haben mir eine Steuernummer zugewiesen und erwarten auch eine EKST 2002 Erklärung. Nur der Umfang ist mir unklar.


    Wäre für hilfe sehr dankbar!


    danke
    heiko ulshöfer

  • Hallo Heiko,
    schauen Sie bitte hier nach:
    Beiträge zu 'Zuständiges Finanzamt' ( Id:= 4690 )
    Autor: D. Boehme vom: 23.02.2002


    Alles was mit Ihrem Gewerbe zu tun hat = altes FA
    (Mantelbogen + Anlage GSE)


    Ihre private ESt- Erklärung = FA in Hessen
    (Mantelbogen + dazugehörige Anlagen)