Heizkostenverteiler für Heizkörper richtig anlegen

  • Hallo Zusammen,


    ich bin ein neuer Vermieter und versuchen mich an der ersten Neben- und Heizkostenabrechnung.

    Ich habe ein Zweifamilienhaus und beide Wohnungen sind vermietet. Entsprechende Wasser- und Wärmezähler für jede Wohnung sind im Heizraum eingebaut (also nicht in den jeweiligen Wohnungen). Nun habe ich aber noch ein Heizkörper der im Treppenhaus installiert ist und über die Leitung der DG-Wohnung läuft (also demnach über den Wärmemengenzähler DG). Das heißt die Mieter der DG-Wohnung würden die volle Kosten für den Heizkörper tragen obwohl die Mieter der EG-Wohnung davon auch profitiert. Dies würde ich gerne (richtigerweise) ändern und DG einen Anteil gutschreiben (wäre ja möglich über eine Rechnung bzw. in meinem Fall Gutschrifterfassung) und EG würde ich gerne was berechnen. Nun habe ich mir überlegt da einen Heizkostenverteiler an den Heizkörper zu installieren damit ich Werte habe die ich auf der einen Seite gut schreibe und auf der anderen berechne. Wie würde dies in WISO Vermieter abgebildet werden? Ich habe mal probehalber einen Heizkostenverteiler als normaler Zähler angelegt und mit Zählerständen (also Einheiten) hinterlegt, aber auf der Abrechnung taucht dieser Zähler gar nicht auf. Was für Werte wird für so eine Berechnung benötigt? Ein Heizkostenverteiler weist ja nur Einheiten auf, wie wird dies dann umgerechnet? Bzw. wo muss man noch was hinterlegen?


    Vielen Dank für eure Hilfe!!


    Liebe Grüße aus Oberschwaben :)

  • Was für Werte wird für so eine Berechnung benötigt? Ein Heizkostenverteiler weist ja nur Einheiten auf, wie wird dies dann umgerechnet? Bzw. wo muss man noch was hinterlegen?

    Das kannst du nicht machen, denn Wärmemengenzähler mit Heizkostenverteiler zu verknüpfen geht nicht. Egal wie du es machen willst, keine saubere Sache, was die Heizkosten angeht.

    Hier würde ich mit beiden Mietern eine Lösung absprechen, die dann auch in den Mietvertrag (Ergänzung zum Mietvertrag) entsprechend mit Mieterunterschrift aufgenommen wird.

    Wenn der Heizkörper normal an ist, also nicht auf "volle Pulle", dann denke ich, ist das leicht zu bewerkstelligen. Gemeinsame Absprache bringt mehr, als irgendwelche undefinierte Berechnungen. Einheiten mit Wärmemengenzähler sind nicht zu berechnen.

  • Eine Einigung untereinander oder evtl. sogar die vollständige Kostenübernahme von meiner Seite habe ich mir auch schon überlegt. Mein Problem ist nur, dass ich ja überhaupt keine Anhaltspunkte habe von welcher Summe wir hier sprechen. Und da es nun mal bauseits leider über den Heizstrang einer Wohnung läuft muss ich zumindest eine Summme x bei den Mietern abziehen. Daher war meine Idee mit dem Heizkostenverteiler an dem Heizkörper. Aber wie das mit den HKV funktioniert erschließt sich mir nicht. Eine Herstellerfirma von HKV hatte mir nach Problemschilderung gesagt dass hierfür ein HKV möglich wäre und dieser auch vorab programmiert werden könnte. Aber dennoch habe ich dann ja keinen Wert in € oder kWh, daher mein Testversuch dies in WISO Vermieter mal auszuprobieren aber hier scheitert ich im Moment...

  • Es müssen an allen Heizkörpern, im gesamten Haus, Heizkostenverteiler angebaut werden. Dann ist das die neue Grundlager der Heizkostenabrechnung.

    Wärmemengenzähler bleiben dann unberücksichtigt. Heizkostenverteiler lassen sich nicht in kWh umrechnen.

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  • Wer hat sich denn sowas ausgedacht, ein Heizkörper in den Fußbodenheizkreis einzubinden. Der Heizkörper wird dann sicherlich nur 35 Grad warm.

    Oder gibt es einen extra Heizkörperkreislauf?

    Sonst mal ein Skizze der erstellen der Heizkreise.

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  • Fußbodenheizung ist separat. Wie gesagt die Wohnungen an sich (separate Heizkreise) sind über die Wärmemengenzähler direkt im Heizraum abgedeckt. Nur leider hat niemand an den Heizkörper im Treppenhaus gedacht der über die Leitung der Dachgeschoss-Wohnung läuft. Ich habe die Aussage von einer Herstellerfirma von Heizkostenverteilern erhalten, dass wenn ich nur ein Heizkörper darüber abrechnen würde dies geht. Ich Frage mich nur wie?

  • Nur leider hat niemand an den Heizkörper im Treppenhaus gedacht der über die Leitung der Dachgeschoss-Wohnung läuft.

    Das heißt doch, dass der Heizkörper ja im Kreislauf einer Wohnung ist, deren Wärmeenergie mittels Wärmemengenzähler erfasst wird. Das bedeutet wiederum, dass zwar die Heizleistung bei der betroffenen Wohnung mit gezählt wird, und das in kWh, daher ist es nicht möglich, da einen Zusammenhang kWh und Einheiten zu berechnen. Wie schon Blumenmeer angibt, ist die Vorlauftemperatur bei einer Fußbodenheizung um die Hälfte geringer als bei Heizkörpern. Daher ist eine gezielte Abrechnung nicht möglich.

    Du kannst das auch nicht in der Software abbilden, daher einfach es zu akzeptieren.


    Ich sehe nur eine Möglichkeit, dass man, so wird es üblich berechnet, wenn ein HKV z. B. defekt ist, dass dann ein Vergleichswert eines anderen Zimmers genommen werden kann.
    Nur müsstest du jetzt hingehen und ermitteln, welche Raumgröße der Heizkörper beheizen muss um dann eine Verbindung mit einem andern Raum zu bekommen. Das kannst du bei dir aber nicht, da FBH eingebaut ist.

    Auch das hat der Gesetzgeber erkannt und einen Raum außerhalb des Objektes dann als Maßstab zu nehmen, erlaubt. Das bedeutet, du musst das in etwa ausrechnen / Ausmessen um dann bei einem Freund o.ä. nachzufragen, welchen Jahresbedarf ein vergleichbarer Verbrauch hat.

    Du siehst, dass das so gut wie nicht berechenbar ist.


    Daher noch einmal die Situation beurteilen, ob man da sich nicht auf einen Pauschalbetrag pro Jahr einigt und diesen entsprechend auf die Mieter umlegt bzw. einem gutschriebt.