Hallo Community, evtl kann mir einer weiterhelfen, ich bin leider totaler "Anfänger" in dem Bereich,
folgende Situation:
In der Steuererklärung für 2020 wurde von mir eine Elementarschadenversicherung bei der Einkommensteuer angegeben in der WISO Steuer Sparbuch 2021 Version.
Beispiel : ich setze die Rechnung über 500 eur an, das wäre der Betrag den die Versicherung kostet im jahr 2020
Ich gab diese Erklärung dann Digital ab. Soweit so gut.
Nun war in denselbem Jahr 2020 eine Reparatur der Dachrinne und Schornsteinverkleidung notwendig (Hagel + Sturm) die wir zuerst selbst bezahlten, wegen Gefahr in Verzug.
(drohte herunterzufallen und Folgeschäden zu verursachen)
Die Schadenbearbeitung über diese Versicherung zog sich dann leider so lange hin, dass diesem erst im Januar 2021 stattgegeben wurde (die Versicherung erstattete die komplette Summe
der Reparatur Beispiel 3500 eur)
Ich gab also sowohl die Beiträge zu dieser Versicherung 2020 an, als auch die Rechnungen der Handwerker (hatte diese so angegeben wie auf Rechnung 3500,- , also Arbeitslohn und Material getrennt mit Rechnungskopie)
nun beginne ich die Einkommensteuer für 2021 und die Frage :
muss dieser von der Versicherung im Jahr 2021 erstattete Betrag von 2021 (3500,- ) nun im steuer wiso buch 2022 angegeben werden , da ich im Vorjahr den selbstbezahlten Betrag 3500,- angegeben habe oder wäre dies zu vernachlässigen ?
und wenn ja, wo gibt man diesen Betrag ein ?
Sind das Einnahmen von vorjährigen Ausgaben ?
Ich habe gelesen, dass dies im privatbereich bei privaten Schäden zu vernachlässigen sei, bei beruflichen / vermieteten Dingen allerdings anders aussieht.
Hier handelt es sich um einen reinen privatSchaden.
MfG und besten Dank für alle Hilfen !